Ich habe den o. g. Artikel so verstanden, dass eine Rückgabe/Verkauf an die KAG gegenüber dem Verkauf an der Börse vorzuziehen ist.
Aber, wie geht das technisch? Schreibt man einen Brief an die KAG?
Nein, Du wendest Dich (wie bei jedem Verkauf) an Deine Depot-Bank.