Hallo zusammen,
Ich habe eine grundsätzliche Frage zum berechnen des Elterngeldes.
Wir sind eine GbR und meine Geschäftspartnerin bekommt im Moment Elterngeld. Bei der Berechnung des Elterngeldes zählt ja das Zuflussprinzip, d.h. es werden nur die Einnahmen und Ausgaben der GbR (also ihr Gewinnanteil) während der Elterngeld Monate betrachtet.
Wie ist es jetzt aber, wenn wir in der GbR eine größere Investition während ihre Elternzeit tätigen? Wird dann für die Berechnung des Elterngeldes der komplette Betrag (Abfluss vom Konto) als Ausgabe gewertet oder wird er, so wie auch bei der Berechnung der Steuer abgeschrieben, und nur anteilig ab dem Monat der getätigten Investition gewertet.
Ich hoffe das war verständlich... Danke