Moin zusammen,
Meine Frau und ich stellen uns gerade eine Frage zum Thema Werbungskosten in einer gemeinsamen Veranlagung.
Folgende Ausgangssituation:
Ich Ehemann, arbeite aktuell in einem Angestelltenverhältnis, meine Ehefrau studiert aktuell Lehramt. Neben ihrem Studium arbeitet meine Frau in Teilzeit in ihrem ursprünglichen Ausbildungsberuf. Sie ist mit ihrem Einkommen über dem Steuerfreibetrag. Wir nutzen für die Steuererklärung die gemeinsame Veranlagung.
Nun zur Frage:
Wenn sich meine Frau nun für ihr Studium ein Notebook oder Tablet anschafft, darf sie dieses als Werbungskosten/Arbeitsmittel in der Steuererklärung absetzen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!