Werbungskosten für Studium von Ehepartner

  • Moin zusammen,


    Meine Frau und ich stellen uns gerade eine Frage zum Thema Werbungskosten in einer gemeinsamen Veranlagung.


    Folgende Ausgangssituation:

    Ich Ehemann, arbeite aktuell in einem Angestelltenverhältnis, meine Ehefrau studiert aktuell Lehramt. Neben ihrem Studium arbeitet meine Frau in Teilzeit in ihrem ursprünglichen Ausbildungsberuf. Sie ist mit ihrem Einkommen über dem Steuerfreibetrag. Wir nutzen für die Steuererklärung die gemeinsame Veranlagung.


    Nun zur Frage:

    Wenn sich meine Frau nun für ihr Studium ein Notebook oder Tablet anschafft, darf sie dieses als Werbungskosten/Arbeitsmittel in der Steuererklärung absetzen?


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

  • Danke dir für die Antwort!
    Das ein Notebook/Tablet grundsätzlich als Werbungkosten angegeben werden kann ist mir grundsätzlich klar. Wir haben jedoch folgende Situation:


    • Mann arbeitet Vollzeit: Lohnsteuer ~ 30k€
    • Frau arbeitet Teilzeit/Nebenjob (Angestellt in ursprünglichem Ausbildungsberuf: Erzieherin): Lohnsteuer ~ 90€
    • Ehepaar nutzt Zusammenveranlagung


    Frau studiert Vollzeit in einem Studium, das nichts mit dem aktuell ausgeübten Teilzeit-/Nebenjob zu tun hat (Lehramt).


    Frau will sich nun ein Notebook/Tablet für ausschließlich ihr Studium anschaffen (Anschaffungskosten ~ 2.000€, damit ~1.900€ höher als die insgesamt abgeführte Lohnsteuer der Frau). Das Notebook/Tablet soll nicht für den aktuell ausgeübten Teilzeit-/Nebenjob verwendet werden.


    Nun nochmal zu den konkreten Fragen:


    • Darf Frau diese Anschaffung nun in der gemeinsamen Steuererklärung als Werbungskosten angeben, obwohl es nicht für den Beruf verwendet werden wird, in dem Lohnsteuer gezahlt wurde?
    • Falls ja, sollte diese Anschaffung als Arbeitsmittel in den Werbungskosten angegeben werden? Aus meiner Sicht aber falsch, da ein Notebook als Arbeitsmittel ja ein beruflich genutzter Gegenstand sein muss - dies ist in unserer Situation ja nicht der Fall.
    • Oder sollte die Anschaffung als Fortbildungskosten in den Werbungskosten angegeben werden, da das Notebook ausschließlich für das Studium verwendet wird? Aus meiner Sicht aber auch irgendwie falsch, da die Fortbildungskosten ja nur angesetzt werden können, wenn die Fortbildung beruflich veranlasst ist - dies ist in unserer Situation auch nicht der Fall.

    Danke euch nochmal!

  • Dass ein Notebook/Tablet grundsätzlich als Werbungkosten angegeben werden kann ist mir grundsätzlich klar. Wir haben jedoch folgende Situation:

    Sehr gut verdienender Ehemann, Zusammenveranlagung, Ehefrau hat einen Nebenjob knapp über der Steuergrenze, studiert eigentlich vollzeitig und möchte nun so einigermaßen das teuerste Notebook haben, was auf dem Markt ist. Diese Ausgabe soll nun bei der Steuer untergebracht werden.

    Nun nochmal zu den konkreten Fragen:

    • Darf Frau diese Anschaffung nun in der gemeinsamen Steuererklärung als Werbungskosten angeben, obwohl es nicht für den Beruf verwendet werden wird, in dem Lohnsteuer gezahlt wurde?
    • Falls ja, sollte diese Anschaffung als Arbeitsmittel in den Werbungskosten angegeben werden? Aus meiner Sicht aber falsch, da ein Notebook als Arbeitsmittel ja ein beruflich genutzter Gegenstand sein muss - dies ist in unserer Situation ja nicht der Fall.
    • Oder sollte die Anschaffung als Fortbildungskosten in den Werbungskosten angegeben werden, da das Notebook ausschließlich für das Studium verwendet wird? Aus meiner Sicht aber auch irgendwie falsch, da die Fortbildungskosten ja nur angesetzt werden können, wenn die Fortbildung beruflich veranlasst ist - dies ist in unserer Situation auch nicht der Fall.

    Du möchtest also eine Steuerberatung im Einzelfall. Das mögen die Steuerberater überhaupt nicht, daß ein Laie sowas macht.


    Mehr als eine unmaßgebliche und laienhafte Meinung kannst Du in einem Forum nicht erwarten.


    1. Bei einer Steuererklärung darf man alles angeben, was man möchte. Finanzbeamte sind sehr geduldige Leute. Dieses "Angebendürfen" ist aber nicht der entscheidende Punkt. Der entscheidende Punkt ist, ob der Finanzbeamte eine Ausgabe als steuermindernd akzeptiert, und das wird er Dir in letzter Konsequenz im Steuerbescheid auch sagen.


    Wenn er es nicht tut, müßtest Du mit ihm diskutieren und nicht mit uns.


    2. Ich sehe den Laptop als Ausbildungskosten an. Deine Frau hat schon eine abgeschlossene Ausbildung, also ist das Lehramtsstudium die zweite Ausbildung. Ich sehe auch eine sachliche Verbindung zur Erstausbildung als Erzieherin. Die Ausbildungskosten sind somit meines Erachtens Werbungskosten und keine Sonderausgaben (die in der Höhe auf 6 T€/a begrenzt wären). Wie ich das sehe, ist für Deinen Steuerbescheid aber unmaßgeblich.


    3. Ich würde diesen neuen, teuren Computer sehr schonen und für private Dinge meinen alten Rechner weiterverwenden.


    Wenn Du hier im Forum die Diskussion gewinnst, bringt Dir das nichts. Der entscheidende Mann sitzt bei Dir in der Stadt im Finanzamt. Im Grunde ist es aber auch egal, ob das teure Notebook abgesetzt werden kann oder nicht, denn Deine Frau will ihn ja unbedingt haben. Schenk ihr das Ding (damit ist das Geld dann weg) und freu Dich hinterher, wenn das Finanzamt Dir hinterher bei der Anschaffung hilft.


    Ich kann Dir da nur zureden, da ich mutmaßlich Aktionär der Herstellerfirma bin :-). Selber würde ich niemals auf den Gedanken kommen, 2 Mille in einen Notebook zu stecken, obwohl ich zugeben muß, daß die Dinger schön sind.

  • Danke dir für die Antwort, es ging mir aber um das grundsätzlich Prinzip, ob für ein Vollzeitstudium, das nach Abschluss zu einem anderen Beruf führt (unabhängig davon, ob es in einer ähnlichen Brache ist), Werbungskosten angegeben werden können, oder nicht. Gäbe ja auch die Option eines Verlustvortrags bis zum Eintritt in den tatsächlich angestrebten Beruf.


    Könnte ja auch ein höhenverstellbarer Schreibtisch für das Studium sein (die sind z.T. auch nicht ganz Preiswert)


    Oder das Studium gänzlich fachfremd wie z.B. ein Ingenieurstudium in Maschinenbau, das ein ggf. ein hochperformantes Notebook für Berechnungen fordert und kein Obst ist

  • Es ging mir um das ... Prinzip, ob für ein Vollzeitstudium, das nach Abschluss zu einem anderen Beruf führt ... , Werbungskosten angegeben werden können, oder nicht.

    Hatte ich nicht bereits geschrieben, daß man das immer kann?

    Könnte ja auch ein höhenverstellbarer Schreibtisch für das Studium sein (die sind z.T. auch nicht ganz preiswert).

    Das könnte man so sehen, das könnte man vermutlich auch mal durchklagen. Der Schreibtisch wäre Ausstattung eines Arbeitszimmers, ein Student hat möglicherweise keinen anderen Arbeitsplatz als diesen (auch das könnte man unterschiedlich sehen), somit wäre der Schreibtisch als Arbeitsmittel absetzbar, bei zusammenveranlagten Ehepaaren natürlich über das Gehalt des Ehepartners.

    Oder das Studium gänzlich fachfremd wie z.B. ein Ingenieurstudium in Maschinenbau, das ein ggf. ein hochperformantes Notebook für Berechnungen fordert und kein Obst ist.

    Wie schon geschrieben: Im Forum eine Diskussion zu gewinnen, bringt keine Steuerminderung, wohl aber, wenn man die Diskussion mit dem Finanzbeamten gewinnt (oder die Sache von vornherein so darstellt, daß er gleich garnicht diskutieren will, sondern umstandslos eine Haken dran macht).

  • Gäbe ja auch die Option eines Verlustvortrags bis zum Eintritt in den tatsächlich angestrebten Beruf.

    Nee, ein Verlustvortrag entsteht nur, wenn alle Einkünfte zusammen nach Werbungskosten negativ sind.

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit teilweise versteuern und teilweise vortragen geht nicht.