Was du hier schreibst, ist schlicht und einfach falsch. Wenn dem Arzt/Zahnarzt vor Beginn der Behandlung mitgeteilt wird, dass Versicherungsschutz nach dem Basistarif besteht, dann wird er typischerweise auch nur die entsprechenden Sätze abrechnen. Es steht nämlich klar und deutlich im Gesetz, dass er dann nicht mehr abrechnen darf. Falls das nicht beachtet und trotzdem mehr berechnet wird, bleibt die Verweigerung der Zahlung folgenlos. Und wenn du dich bei der Kammer darüber beschwerst, wird es richtig unangenehm für den Arzt/Zahnarzt. Gebührenbetrug, also die bewusste Falschabrechnung, ist nicht nur eine Straftat, sondern ein anerkannter Grund, um dem Arzt die Approbation zu entziehen.
Natürlich erbringt der Arzt/Zahnarzt dafür auch nur Kassenarztleistungen, aber dieses "Schicksal" erleiden 70 Mio. Kassenpatienten ständig. Es geht selbstverständlich nicht, einen Mercedes zu bestellen, einen Mercedes geliefert zu bekommen, aber anschließend nur einen Dacia bezahlen zu wollen.
Ich liege in diesem Fall gerne falsch, aber nach meinen Informationen, auch von mehreren privaten Krankenkassen, besteht für den Arzt keine Verpflichtung den 2,3 fachen Satz nicht zu berechnen. Die Ärzte werden lediglich dazu angehalten, quasi gebeten, im Basistarif so abzurechnen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, also nur eine "Kannbestimmung"
Sehr gerne glaube ich dir, kannst du mir bitte mitteilen in welchen Gesetz das steht, vielleicht im SGB? Ich danke dir.