Klar sind die Preise seit 2021 gefallen aber wir haben ja immerhin bereits zwei Angebote von Rückmietverkäufern vorliegen und besonders das eine ist ungefähr der Kaufpreis, den wir auch einschätzen würden.
…Wir warten nun aber noch das dritte Angebot ab. Sollte das schlecht sein, nehmen wir das zweite an.
Um mal auf die Eingangsfrage zurückzukommen, die da war
- Finanzierung Badezimmerumbau, und
- Treppenlift, und
- 80-90 TSD € Dachsanierung,
- plus, dass die Eltern „leider durch einige sehr unkluge Entscheidungen ihre Rücklagen eingebüsst“ haben:
Wer soll denn für die Dachsanierung aufkommen, wenn die Eltern nach einem Rückmietverkauf nicht mehr Eigentümer sind?
Und was, wenn durch weitere „sehr unkluge Entscheidungen (die neuen) Rücklagen eingebüßt“ werden und die Miete nicht mehr gezahlt werden kann?
Ein notwendiger Treppenlift und Badumbau könnte, wie hier schon angesprochen, für die Überprüfung von Pflegestufen sprechen mit regelmäßigem/n Pflegegeld/ern und Zuschüssen für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ wie Bad und Treppenlift. Plus evtl Überprüfung Schwerbehinderung mit zusätzlicher Eingliederungshilfe durch den Sozialhilfeträger, wenn nicht alle Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
Gerade letzteres scheint in den Überlegungen keine weitere Rolle zu spielen, obwohl es naheliegend ist und eine Überprüfung sehr vorteilhaft für die Eltern sein könnte?