Neue Einkommensgrenze Elterngeld (150kEUR)

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
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  • Liebe Finanz-Tip Community,


    ich lese mich gerade in das Thema der neuen Einkommensobergrenze ein und habe hier einige Verständnisfragen.


    Kurz zu uns, wir sind ein unverheiratetes Paar aktuell mit einem Kind und erwarten ein weiteres Kind in 2024. Nach meinem ersten Überschlag sollten wir die Grenze nicht reißen, möchte es aber nicht darauf ankommen lassen.


    1) Nach meinem Kenntnisstand ist die Reduzierung noch nicht final verabschiedet (... kommt aber mit hoher Wahrscheinlichkeit) - ist das korrekt?


    2) Für die Berechnung der Einkommensgrenze wird das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres herangezogen, also in unserem Fall (geplante Geburt in 2024) das zu versteuernde Einkommen in 2023 - korrekt?


    3) Ich hatte mir bereits die Einkommensteuerbescheide für 2022 als Benchmark angesehen, hier ist mir aufgefallen, dass das Elterngeld für unsere 1. Kind nicht mit in das zu versteuernde Einkommen zählt (ein Teil davon fällt noch in 2023 an) - ist mein Verständnis korrekt, dass ich damit das in 2023 vereinnahmte Elterngeld ignorieren kann?


    4) Nur interessehalber, wie erfolgt die Prüfung ob die 150kEUR nicht überschritten werden, wenn wir nicht gemeinsam veranlagt sind.


    5) Möglichkeiten der Aussteuerung des zu versteuernden Einkommens - ich habe davon gelesen, dass die Option besteht die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse (bei mir freiwillig gesetzlich versichert) für bis zu 36 Monate vorab zu bezahlen. Gibt es sonst noch weitere Möglichkeiten das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren? (Wie geschrieben, normal sollte es kein Problem sein, möchte es aber nicht auf den letzten Cent ausreizen).


    Danke vorab für euer Feedback.


    Christian

  • mailboxkiller

    Hat den Titel des Themas von „Neue Beitragsbemessungsgrenze Elterngeld (150kEUR)“ zu „Neue Einkommensgrenze Elterngeld (150kEUR)“ geändert.
  • Hallo.


    Ob eine gesetzliche Krankenkasse Beiträge im Voraus annimmt vermag ich nicht zu beurteilen, wundern würde es mich aber schon etwas.


    Ggf. wären eine Basisrente alternativ Nachzahlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (für Schule, Studium, ...) Möglichkeiten das zu versteuernde Einkommen zu senken, sofern man dies denn will.