Gesetzlicher Vorsorgezuschlag (10%) in der PKV - bis wann GENAU?

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hallo liebe PKV-Spezialisten,

    ich bin maximal verwirrt über die (für mich nicht nachvollziehbare) unterschiedliche Vorgehensweise zweier PKV's (AXA + Signal Iduna).


    Bei mir (AXA) wird der 10% Zuschlag " ... bis zum Beginn des Jahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird erhoben ..." und bei meiner Gattin (Signal Iduna) "... entfällt er nach dem 31.12. des Jahres, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet ...".

    Folglich muss sie den Zuschlag ein Jahr länger als ich bezahlen. ?(

    Haben beide Versicherungen tatsächlich einen solchen UNTERSCHIEDLICHEN Spielraum in der Umsetzung dieses Zuschlags?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. :)

  • Wenn es wirklich der gesetzliche Zuschlag (§ 149 VAG) ist, wird der bis zum Ende Kalenderjahres erhoben, in dem der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet. Für Personen, die bereits bei der Einführung am 01.01.2000 versichert waren, gab es aber eine Übergangsregelung und Wahlrechte. Frag' mich nicht nach Einzelheiten, aber vielleicht ist das der Grund dafür, dass es bei dir früher endet.

  • hallo gcmv , ich versuche mich mal an einer Antwort.


    Geregelt ist der Prämienzuschlag von 10 % im § 149 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).


    Hier der Wortlaut dieses Satzes:

    In der substitutiven Krankheitskostenversicherung ist spätestens mit Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres des Versicherten folgt und endend in dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet, für die Versicherten ein Zuschlag von 10 Prozent der jährlichen gezillmerten Bruttoprämie zu erheben.

    Gemäß jeweils "spätestens" für den Anfang und das Ende sind das 40 Jahre oder 480 Monate. So verfährt z. B. Anbieter A.


    Es gibt Anbieter, z.B. B., die beginnen früher, z.B. am 1.1. des Jahres, das auf die Vollendung des 19. Lebensjahres folgt, und beenden entsprechend am 31.12. des Jahres, in dem das 59. Lebensjahr vollendet wird. Das sind ebenfalls 40 Jahre oder 480 Monate.


    Wenn jetzt 2 Leute, genau gleich alt, mit z. B. 30 Jahren, 6 Monaten und 2 Tagen, am 1.12.2023 anfangen, dann zahlt derjenige der bei A einsteigt, dementsprechend bis zu 12 Monate länger den Zuschuss als der andere bei Anbieter B.


    Damit ist noch nicht gesagt, dass der B-Versicherte besser dran ist als der A-Versicherte, nur weil er den Zuschlag für einen kürzeren Zeitraum zahlt.


    Gruß Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Danke, epsilon2 !

    Nein, wir haben beide nach 2000 abgeschlossen, aber der Gesetzestext (§149 VAG) den ich jetzt mit deinem Hinweis nachgelesen habe, ist eindeutig.

    Warum mir die AXA freiwillig frühzeitig entgegenkommt, ist für mich nicht nachvollziehbar - ich werde es aber nicht ablehnen ...