Wie sieht es bei gemeinsam veranlagten Eheleuten aus, die sowohl eigene als auch gemeinsame Freistellungsaufträge bei diversen Banken haben?
Das die Summe der beiden eigenen plus der gemeinsamen Freistellungsaufträge nicht über 2000 € kommen darf ist klar.
Und wenn die Summe bei jedem Einzelnen nicht über 1000 € kommt, sollte sich keiner beschweren - oder ist das zu einfach gedacht?
Beispiel 1:
Ehepartner 1: 800 €
Ehepartner 2: 400 €
Gemeinsamer: 300 €
Summe: 1500 €
Und was ist hiermit: Einer über 1000 €, aber zusammen unter 2000 €?
Beispiel 2:
Ehepartner 1: 1100 €
Ehepartner 2: 400 €
Gemeinsamer: 300 €
Summe: 1800 €
Danke für die Info