Eigene/gemeinsamer Freistellungsauftrag - aufgeteilt

  • Wie sieht es bei gemeinsam veranlagten Eheleuten aus, die sowohl eigene als auch gemeinsame Freistellungsaufträge bei diversen Banken haben?

    Das die Summe der beiden eigenen plus der gemeinsamen Freistellungsaufträge nicht über 2000 € kommen darf ist klar.

    Und wenn die Summe bei jedem Einzelnen nicht über 1000 € kommt, sollte sich keiner beschweren - oder ist das zu einfach gedacht?

    Beispiel 1:

    Ehepartner 1: 800 €

    Ehepartner 2: 400 €

    Gemeinsamer: 300 €

    Summe: 1500 €

    Und was ist hiermit: Einer über 1000 €, aber zusammen unter 2000 €?

    Beispiel 2:

    Ehepartner 1: 1100 €

    Ehepartner 2: 400 €

    Gemeinsamer: 300 €

    Summe: 1800 €

    Danke für die Info

  • Es ist noch einfacher. Die Summe darf 2.000 nicht übersteigen, bei gemeinsamer Veranlagung - alles andere ist egal. Es können auch 2.000 eingetragen werden auf ein Konto, das nur auf Ehepartner A läuft, und gar nix auf Ehepartner-B-Konten oder gemeinsame Konten.

    Es kommt nur auf die Summe an.