Auslandsreisekrankenversicherung exklusiv für DAV-Mitglieder: TravelSecure der Würzburger Versicherung

  • Während meiner Suche nach einer guten und günstigen Auslandsreisekrankenversicherung bin ich über ein interessantes Angebot des DAV gestolpert:


    TravelSecure Reiseversicherung der Würzburger Versicherungs-AG

    • Versicherungsschutz für beliebig viele Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen (ja, die Debeka bietet 70 Tage, aber wer braucht das?)
    • Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
    • weltweite Geltung, außer Heimatland
    • Behandlung als Privatpatient im Ausland
    • keine Altersbeschränkung
    • günstige Familienversicherung
    • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert
    • Der Versicherungsschutz gilt für maximal 42 Tage pro Reise und kann nicht verlängert werden
    • Kein Selbstbehalt
    • Jahresprämie:
    • 6,00 Euro für Einzelpersonen
    • 15,00 Euro für Familien


    Der "originale" TravelSecure-Tarif hat bei einer Prüfung der Stiftung Warentest Ende September 2023 mit der Note 0,8 abgeschnitten. Bei der oben genannten Variante handelt es sich zwar um eine Sonderversion mit etwas kürzerer Laufzeit, aber nichtsdestotrotz um ein sehr attraktives Angebot für DAV-Mitglieder.


    Hat hier einmal jemand die Details verglichen?

    • Versicherungsschutz für Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen
    • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport sind versichert
    • Der Versicherungsschutz gilt für maximal 42 Tage pro Reise und kann nicht verlängert werden.


    Ich kenne den Tarif nicht, aber folgende Fragen hätte ich, die Dir vielleicht bei der ersten Einschätzung weiterhelfen könnten:


    1. Was machst Du, wenn Du z.B. am Ende einer 10- oder 42-tägigen Urlaubs- oder Geschäftsreise im Ausland schwer erkrankst oder verunfallst und längere Zeit im Krankenhaus (zB auf der Intensivstation) behandelt werden musst, ein Rücktransport aber entweder medizinisch nicht möglich oder aber nicht sinnvoll erscheint?


    2. Wer zahlt den Rücktransport, wenn die Behandlung auch vor Ort sinnvoll durchgeführt werden könnte, Du aber lieber früher an Deinen Wohnort zurückkehren möchtest, aber Dir einen dafür notwendigen ärztlich begleiteten Evakuierungsflug nicht leisten kannst?


    Danach würde ich die Versicherung aussuchen. Ob sie dann 6 Euro oder 20 Euro im Jahr kostet, ist im Vergleich dazu m.E. nicht so wichtig.


    Es gibt Versicherungen, die sowohl im Ausland weiter leisten, bis die Transportfähigkeit wiederhergestellt ist, als auch den Rücktransport selbst dann bezahlen, wenn er nicht medizinisch indiziert ist, sondern nur dem Wunsch entspricht, nach Hause zurückzukehren (zB ab einer bestimmten Dauer der Behandlung im Ausland, zB mehr als 14 Tage o.ä.).

  • Vielen Dank für Deine Anmerkungen!

    1. Was machst Du, wenn Du z.B. am Ende einer 10- oder 42-tägigen Urlaubs- oder Geschäftsreise im Ausland schwer erkrankst oder verunfallst und längere Zeit im Krankenhaus (zB auf der Intensivstation) behandelt werden musst, ein Rücktransport aber entweder medizinisch nicht möglich oder aber nicht sinnvoll erscheint?

    Gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt:


    Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht.


    Das wäre wohl deckungsgleich mit der DKV. Weiterhin:


    Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes gemäß Ziffer 4.4.2.2, spätestens jedoch mit dem Ende der sechsten Aufenthaltswoche. Endet das Versicherungsjahr während des Auslandsaufenthaltes, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt ist.


    Ist die Rückreise innerhalb des Zeitraums, für den Versicherungsschutz besteht, aus medizinischen Gründen nicht möglich, so verlängert sich die Leistungsdauer solange bis die versicherte Person die Rückreise medizinisch vertretbar antreten kann.


    2. Wer zahlt den Rücktransport, wenn die Behandlung auch vor Ort sinnvoll durchgeführt werden könnte, Du aber lieber früher an Deinen Wohnort zurückkehren möchtest, aber Dir einen dafür notwendigen ärztlich begleiteten Evakuierungsflug nicht leisten kannst?

    Hierzu gilt:


    Die Würzburger ersetzt die Mehraufwendungen für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person, sofern eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt wird:

    1. Der Rücktransport wird vom behandelnden Arzt im Aufenthaltsland verordnet und ist medizinisch sinnvoll und vertretbar. Die Beurteilung eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes erfolgt durch einen beratenden Arzt der Würzburger in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt im Aufenthaltsland;
    2. Nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich noch 14 Tage;
    3. Die voraussichtlichen Kosten der weiteren Heilbehandlung im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport.

    Die Würzburger übernimmt auch die Kosten für eine mitver­sicherte Begleitperson, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist.


    [...]


    Die Würzburger erstattet die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tage der medizinisch vertretbaren Transportfähigkeit, sofern ein Rücktransport bis zum Ende der versicherten Reise wegen Transportunfähigkeit der versicherten Person nicht möglich ist.


    Das klingt doch alles nicht ganz verkehrt, oder täusche ich mich?


    Bei der DKV steht noch drin:

    • den notwendigen Transport zur erforderlichen Erstversorgung zum nächst erreichbaren und aus medizinischer Sicht geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt. Versichert ist auch der ggf. notwendige Verlegungstransport von der Erstversorgungseinrichtung zu einem solchen Krankenhaus bzw. Arzt. Der Transport zurück in die Unterkunft ist ebenfalls mitversichert.
  • Das klingt doch erst einmal beruhigend!


    Mich würde trotzdem die Differenzierung zwischen privaten und Geschäftsreisen stören, denn das ist im Einzelfall nicht immer gut abzugrenzen.


    Was passiert, wenn Du an eine einwöchige Geschäftsreise z.B. zwei Wochen Urlaub in dem betreffenden Land anhängst oder umgekehrt?


    Was gilt, wenn Du im Urlaub z.B. auch Home Office machst? Was, wenn Du ihn mit einer Fortbildung verbindest, Vorträgen oder dem Pflegen geschäftlicher Kontakte? Was, wenn Du nur Deine/n Partner/in oder Freunde auf einer Geschäftsreise begleitest etc. etc.


    Solche Streitfragen würde ich am liebsten vermeiden, denn das klingt mir potenziell zu streitanfällig - eine unklare Rechtslage ist nicht das, was ich mir im Notfall erhoffe.


  • Hierzu hat die Würzburger (= Trägerin der TravelSecure) geantwortet:

    Zitat von einer E-Mail der Würzburger Versicherungs-AG:

    Zu Geschäftsreisen zählen alle Auslandsreisen, welche Sie selbst zu beruflichen Zwecken tätigen, inkl. mobiles Arbeiten.


    Hier ist der Versicherungsschutz gem. den zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen auf 10 Tage pro Reise begrenzt.


    Sollten Sie vor oder nach einer geschäftlichen Reise einen privaten Aufenthalt als durchgehenden Auslandsaufenthalt verbringen, so besteht für den geschäftlichen Teil der Versicherungsschutz bis maximal 10 Tage - für den privaten Aufenthalt gilt die bedingungsgemäß vereinbarte Dauer, jedoch insgesamt nicht mehr als 42 Tage inkl. der geschäftlichen Reise.


    Das klingt doch jetzt gar nicht so schlecht, oder?