Aus dem Bekanntenkreis ereilte mich die Frage, ob die bei der Auszahlung des Bauspardarlehens geforderte wohnungswirtschaftliche Verwendung auch dann angenommen wird, wenn die Bausparsumme an die eigenen Kinder weitergereicht wird, um die Eigenkapitalbasis für deren Immobilienkauf zu verbreitern. Wie intensiv werden da Nachweise gefordert? Es geht um einen kleineren Bausparer "falls mal renoviert werden muss".
Bausparer: Wohnungswirtschaftliche Verwendung auch bei Weitergabe an Kinder für deren Immobilienkauf?
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Pantoffelheld -
2. Dezember 2023 um 13:37 -
Erledigt