Soforthilfe für Mieter

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  • Hallo an das Finanztip-Team, (Frage zur Soforthilfe)


    ich bin Vermieter eine Mehrfamilienhauses und erhielt die Anfrage eines Mieters wie die Entlastung in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen wird.

    Ich kann die Entlastung nicht ausweisen, da ich Gas beziehe über einen Gaslieferanten. Diese Lieferung erfolgt nach Bedarf. Im Jahr 2022 war die letzte Lieferung am 10.08.22.

    Hier konnte der Gas Lieferer noch keine Entlastung ausweisen, kann überhaupt der Gas Lieferer Entlastung ausweisen??

    Aus meiner Sicht nicht.

    Für die Mieter erfolgte auch keine Erhöhung der Nebenkosten durch mich.

    Da ich keine Entlastung über die Gaslieferung erhalten habe, kann ich auch keine Entlastung an die Mieter weitergeben.

    Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 ist bereits über die Fa. ISTA erfolgt.

    Diese haben auch nichts ausgewiesen.



    VG Martina

  • Worum geht es denn überhaupt?


    Erdgas (leitungsgebunden)? Dann ergibt das, was du schreibst, alles keinen Sinn.


    Flüssiggas (Tank)? Dafür gab es keine Soforthilfe.

  • Ich nehme an, dass mit 'Lieferung' Rechnung gemeint ist.
    'Geliefert' wird das ganze Jahr über, wenn durch den Gaszähler Gas fließt. :)

    Ich nehme auch an, dass Du die Abschläge an den Gaslieferanten und die in der Rechnung vom 10.08.2022 (für welchen Zeitraum?) ev. ausgewiesene Nachzahlung zahlst oder Gutschrift erhältst.

    Diese Abrechnung verarbeitet dann die Heizungskostenabrechnungsfirma ista.

    Allerdings weiß ich nicht, wie die Abrechnung für die Mieter für 2022 erfolgt, wenn es (noch) keine Gaslieferantenrechnung für die Zeit von z.B. 01.07. -31.12.2022 gibt.

    Der Gaslieferant musste oder hat im Herbst darauf hingewiesen, das der Abschlag für Dezember 2022 nicht abgebucht wird und dass dies den Mietern vom Vermieter mitzuteilen wäre.

    Die endgültige Abrechnung des Entlastungsbetrages, der sog. Dezemberhilfe, konnte und sollte dann mit der nächsten Abrechnung im Laufe des Jahres 2023 erfolgen.

    Das diese bei Dir nach mehr als einem Jahr nach dem 10.08.2022 kann ich mir nicht vorstellen.

    Hier wurde im Forum darüber schon diskutiert, wie die Dezemberhilfe auf die Mieter auch bei einem unterjährigen Wechsel zu verteilen ist.

    Wie verrechne ich die Dezemberhilfe und die MWSt-Entlastung bei unterjährigem Mieterwechsel?

    Was die Heizungsabrechnungsfirma techem dazu sagt findet man hier (ich hab es selbst noch nicht gelesen und hinterfragt):

    Dezember-Soforthilfe: für Vermieter erklärt (techem.com)

    berghaus 09.12.23

  • Hallo epsilon 2+berghaus,


    Danke für Eure Antworten.


    Es geht darum, das wir einen Flüssig-Gastank haben und dieser letztmalig im August 2022 gefüllt wurde. Mir ist schon klar, dass es hier eigentlich keine Soforthilfe geben kann.

    Die ISTA rechnet die Gaslieferungen in den Betriebskosten ab. Wir haben kein Gaszähler, oder müssen Abschläge zahlen, die Mieter auch nicht.


    Die Information von techem hatte ich bereits gelesen, hilft mir aber nicht weiter.


    Dann müsste es ja ausreichen, wenn ich dem Mieter dies mitteile, dass es hier keine Soforthilfe geben kann. Ich war mir halt nicht ganz sicher.


    VG Katzenhaus

  • Von der Regelung der Dezember22hilfe und der Gaspreis23bremse bei Flüssiggas habe ich keine Ahnung.
    Einfach mal im Internet suchen!

    Zitat aus https://www.express.de/ratgebe…missverstaendis-1-381453:

    Entlastungen für Öl, Pellets, Kohle, Holz, Flüssiggas

    Auch Haushalte, die mit Brennstoffen wie Öl, Pellets, Kohle, Holz oder Flüssiggas heizen, sollen entlastet werden – rückwirkend zum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022: Beantragt sollen die Entlastungen im jeweiligen Bundesland.

    • Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dafür Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorlegen und können maximal 2000 Euro pro privatem Haushalt erhalten.
    • Voraussetzung dafür: Der Preis hat sich im Vergleich zum Jahr 2021 mehr als verdoppelt – ab dann kann mit einer Erstattung gerechnet werden.
    • Nur für Flüssiggas wurde die Mehrwertsteuer auch hier gesenkt (von 19 auf 7 Prozent), für Heizöl und Pellets nicht.

      berghaus 11.12.23
  • Die Brennstoffhilfe dürfte hier auch nicht zum tragen kommen. Referenzpreis für Flüssiggas (= Durchschnittspreis 2021) ist 0,57 €/Liter. Grundvoraussetzung für eine Unterstützung ist, dass mindestens doppelt so viel bezahlt wurde, also 1,14 €/Liter. So teuer war Flüssiggas aber eigentlich nie, wenn das überhaupt jemand bezahlt hat, dann allenfalls ein paar Panikkäufer im März 2022. Wir haben im Juni ca. 0,70 €/Liter bezahlt.


    Der Mieter soll sich freuen, dass er durch milde Witterung und die vergleichsweise moderate Preisentwicklung bei Flüssiggas zu denen gehört, die bei den Heizkosten 2022 noch einigermaßen glimpflich davon gekommen sind. Die Bezieher von Erdgas oder Heizöl hat es viel schlimmer getroffen, von Fernwärme gar nicht zu reden.