Kleiderschrank als Aktenschrank absetzbar im Arbeitszimmer?

  • Hallo erstmal! Ich bin ziemlich neu hier und hoffe ich habe nicht einen bereits vorhandenen, ähnlichen Foreneintrag übersehen. Falls doch, tut es mir Leid für die Wiederholung!



    Ich arbeite hauptsächlich im Homeoffice und habe hierfür seit diesem Jahr, durch einen Umzug in eine größere Wohnung, ein häusliches Arbeitszimmer. Dieses ist noch nicht ganz eingerichtet, es fehlen unter anderem Aktenschränke, in denen ich meine Unterlagen und andere, für die Arbeit relevante, Sachen verstauen kann.

    Leider sind die Aktenschränke die ich bisher gefunden habe entweder extrem hässlich, innen ungünstig aufgeteilt, zu klein oder einfach viel zu teuer.



    Deshalb die Frage: Könnte ich einen modularen Kleiderschrank, um genau zu sein das PAX-System von IKEA, für das Arbeitszimmer steuerlich absetzen, wenn ich dieses ausschließlich als Aktenschrank nutze?

    Oder muss der, auf dem Kaufnachweis angewiesene, Name Aktenschrank enthalten?



    Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht?



    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Meinung, Ideen oder Aktenschrank Vorschläge sind aber genau so gerne gesehen

  • Ich bin ziemlich neu hier

    Versuch mal beim nächsten Beitrag nicht mit Schriften oder Schriftgrößen herumzupimpeln. Dein Beitrag wird dann erheblich leichter lesbar und auch das Antworten geht einfacher.

    Ich arbeite hauptsächlich im Homeoffice und habe hierfür seit diesem Jahr ... ein häusliches Arbeitszimmer. Dieses ist noch nicht ganz eingerichtet, es fehlen unter anderem Aktenschränke, in denen ich meine Unterlagen und andere, für die Arbeit relevante, Sachen verstauen kann.

    Bei Angestellten hat das Finanzamt mit einem Arbeitszimmer schon bisher vielfach Zicken gemacht. Das ist die schlechte Nachricht. Die gute Nachricht ist, daß Du mit der Homeoffice-Pauschale vom Absetzvolumen in eine ähnliche Größenordnung kommst wie mit einem Arbeitszimmer und deutlich weniger Anforderungen erfüllen mußt. Du bekommst die Homeoffice-Pauschale auch für eine Arbeitsecke, mußt also nicht wie bisher den ganzen Raum für die Arbeit reservieren.


    Die Einrichtung, die Du für die Arbeit brauchst, kannst Du zusätzlich absetzen.

    Leider sind die Aktenschränke, die ich bisher gefunden habe, entweder extrem hässlich, innen ungünstig aufgeteilt, zu klein oder einfach viel zu teuer.


    Könnte ich einen modularen Kleiderschrank, [etwa] das PAX-System von IKEA, für das Arbeitszimmer steuerlich absetzen, wenn ich dieses ausschließlich als Aktenschrank nutze?

    Es gibt im Netz reichlich Beispiele für Ikea-Hacks. Mein Arbeitszimmer ist zum guten Teil mit (umgebauten) Küchenmöbeln ausgestattet, die ich damals selbstverständlich abgesetzt habe.


    Mach doch einfach ein Bild nach erfolgtem Umbau und leg das der Steuererklärung bei. Vergiß nicht, das Material abzusetzen, das Du für den Umbau brauchst.


    Die meisten Leute messen der Steuer eine zu große Bedeutung zu. Im besten Fall bekommst Du knapp die Hälfte Deiner Investition vom Finanzamt wieder, das heißt: Den größten Teil zahlst Du ohnehin selber. Du sparst das meiste Geld nicht durch die steuerliche Absetzbarkeit, sondern dadurch, daß Du durch Deine Heimwerkerarbeit die superteuren Profi-Büromöbel eben nicht zu kaufen brauchst. Und außerdem bekommst Du damit genau das, was Du gern hättest. Daß Dir das Finanzamt dann noch etwas drauflegt, ist erfreulich (Ich würde das auch mitnehmen wollen), aber nicht der kriegsentscheidende Punkt.

  • Danke erstmal für die Tipps und dass du dir die Zeit genommen hast zu antworten! Die Möbel-Hacks werde ich mir definitiv anschauen :D


    Die gute Nachricht ist, daß Du mit der Homeoffice-Pauschale vom Absetzvolumen in eine ähnliche Größenordnung kommst wie mit einem Arbeitszimmer und deutlich weniger Anforderungen erfüllen mußt.

    Liegt die Homeoffice Pauschale nicht "nur" bei 1260€ ? Da müsste ich doch mit dem Arbeitszimmer vom Volumen der Absetzbaren Kosten deutlich höher bei rauskommen, oder überschätz ich das gerade?

    Das Arbeitszimmer nimmt von allen Zimmern zwar prozentual den kleinsten Teil der Wohnungsfläche in Beschlag, aber trotzdem fast 30%. Entsprechend wären ja dann, wenn ich nicht völlig auf dem Holzpfad bin, anteilig die Miete, Betriebskosten, Strom etc. absetzbar, oder? Außerdem würden ja zusätzlich noch Einrichtungsgegenstände (Gardinen, Teppich, Deckenleuchte usw.) hinzukommen, die ich ohnehin gekauft hätte, aber bei Beanspruchung der Homeoffice Pauschale nicht absetzen kann.


    Könnte ich theoretisch erst versuchen das Arbeitszimmer abzusetzen, mich ggfs. zu rechtfertigen bzw. das ganze zu begründen und bei ausbleibendem Erfolg zurückrudern und die Homeoffice Pauschale beanspruchen? Oder fällt die Möglichkeit diesen Weg zu gehen weg, wenn ich das mit dem Arbeitszimmer versuche?


    Ich habe bereits vor dem Umzug nur von Zuhause gearbeitet, allerdings in einer kleineren Wohnung wo ein Arbeitszimmer allein von den Räumlichkeiten her nicht zu rechtfertigen war. Kann ich theoretisch die Homeoffice Pauschale, für die Zeit in der kleineren Wohnung, und das Arbeitszimmer, falls es anerkannt wird, beides in einem Jahr beanspruchen/absetzen oder muss ich mich für eines davon entscheiden?


    Danke schon mal im Voraus für die Hilfe :)

  • Liegt die Homeoffice Pauschale nicht "nur" bei 1260€ ? Da müsste ich doch mit dem Arbeitszimmer vom Volumen der absetzbaren Kosten deutlich höher bei rauskommen, oder überschätz ich das gerade?

    Vermutlich zweiteres, dazu kommt, daß Du als Angestellter ein Arbeitszimmer bei der Steuer vermutlich nicht durchbekommst.

    Das Arbeitszimmer nimmt von allen Zimmern zwar prozentual den kleinsten Teil der Wohnungsfläche in Beschlag, aber trotzdem fast 30%.

    Tolle Wohnung! Das kleinste Zimmer von z.B. 100 m² hat schon fast 30 m²! Da möchte ich mir kaum vorstellen, wie groß erst die anderen Zimmer dieser Wohnung sind.

    Entsprechend wären ja dann, wenn ich nicht völlig auf dem Holz[weg] bin, anteilig die Miete, Betriebskosten, Strom etc. absetzbar, oder? Außerdem würden ja zusätzlich noch Einrichtungsgegenstände (Gardinen, Teppich, Deckenleuchte usw.) hinzukommen, die ich ohnehin gekauft hätte, aber bei Beanspruchung der Homeoffice-Pauschale nicht absetzen kann.

    Die Ausstattung des Arbeitszimmer geht extra, kommt also zur Home-Office-Pauschale dazu.


    Wir beiden brauchen über die Vorschriften nicht zu diskutieren. Ich glaube nicht, daß Du Dein Arbeitszimmer absetzen kannst. Was ich diesbezüglich glaube, ist aber irrelevant. Wesentlich ist, was Dein Finanzbeamter diesbezüglich denkt und macht.


    Lies doch mal den Text zum Thema, den die Finanztip-Redaktion geschrieben hat.