Leerer Verlustverrechnungstopf nach Depot Wechsel

  • Hallo zusammen,


    ich weiß nicht ob da beim Depotwechsel etwas schief gegangen ist oder ob das alles so seine Richtigkeit hat. Ich beschreibe mal kurz die Situation:


    Nov. 2021

    Eröffnung eines DKB Juniordepot.

    NV Bescheinigung hinterlegt

    Anschließend Fond gekauft


    Juli 2022

    Teilverkauf von Anteilen mit geringen Veräußerungsverlust.

    NV Bescheinigung weiterhin hinterlegt


    Mai 2023

    Erneuter Teilverkauf von Anteilen mit geringen Veräußerungsverlust.

    NV Bescheinigung weiterhin hinterlegt


    Juni 2023

    Kompleter Verkauf alle Fond Anteile mit geringen Erträgen.

    NV Bescheinigung weiterhin hinterlegt


    Depotwechsel

    Alle Verrechnungstöpfe waren nach Übertrag alle leer.

    Keine NV Bescheinigung mehr beim neuen Depotanbieter hinterlegt

    Freistellungsauftrag erteilt

    Fond gekauft



    Meine Fragen:

    Wie ist das mit den Verlust Verkäufen beim alten Depotanbieter? Kann ich diese Verluste noch irgendwie mit aktuelleren Gewinnen verrechnen? Normalerweise ja schon....., nur weiß ich nicht ob das in diesem Fall auch möglich ist da eine NV Bescheinigung beim alten Depotanbieter hinterlegt war. Ich vermute das ich diese Verluste nicht verrechnen kann, richtig? Inzwischen besteht eine Steuerpflicht die damals noch nicht bestand.


    Und gehe ich richtig in der Annahme das Aufgrund dieser NV Bescheinigung beim Depotwechsel keine Verluste in den Verlustrechnungstöpfen standen? Normalerweise hätte die da ja drin stehen müssen.


    Vermutlich alles richtig so...., wollte mich nur nochmal vergewissern. Nicht das man was bei den Steuern übersieht und verschenkt.

  • NV-Bescheinigung heißt: Auch größere Kapitalgewinne werden von der Bank nicht an der Quelle besteuert, weil der Inhaber der Bescheinigung unter dem Grundfreibetrag verdient.


    Bevor man zu Deinem Fall überhaupt etwas sagen kann, kommen erstmal


    Meine Fragen:


    Wie hoch war Deine Bilanz nach den beiden Teilverkäufen und dem Komplettverkauf?


    Was stand im Verlusttopf vor dem Depotübertrag?


    War in dem Depot bei der DKB überhaupt noch etwas drin, als Du es aufgelöst hast?


    Hast Du den Übertrag des Verlusttopfes ausdrücklich beauftragt?

  • Die Fragen brauchen nicht beantwortet werden. Für den Zeitraum, für den eine NV-Bescheinigung vorliegt, werden keine Verlusttöpfe geführt. Wer keine Kapitalerträge versteuern muss, kann auch keine Verluste ansammeln.

  • Wer keine Kapitalerträge versteuern muss.......

    Sone Leute gibt es nicht!


    Kapitalerträge zählen zu den 7 Einkommensarten die der Einkommenssteuer unterliegen. Und einkommenssteuerpflichtig ist grundsätzlich "Jeder" ! Es gibt also Niemanden der keine Kapitalerträge versteuern muss. Und eine NV-Bescheinigung hat auch keine steuerbefreiende Wirkung auf Kapitalerträge. Die Hinterlegung einer NV-Bescheinigung beim Depotanbieter dient lediglich dem Zweck die normalerweise automatisch einbehaltenen und abzuführenden Steuern nicht direkt an das Finanzamt abzuführen. Eine steuerbefreiende Wirkung auf Kapitalerträge lässt sich davon nicht ableiten. Ob und wieviel Steuern (also letztendlich ja Einkommenssteuer!) zu zahlen ist ergibt sich erst bei der Verrechnung mit den 6 anderen Einkommensarten sowie den steuerlichen Freibeträgen.


    So zumindest nach meinem Kenntnisstand.



    ........kann auch keine Verluste ansammeln.

    Warum nicht? Worin liegt der Unterschied zwischen einem realisierten Verlust mit oder ohne dieser Bescheinigung. Wie gesagt, keine steuerbefreiende Wirkung! Es sind ja auch keine Steuern die da im Topf angesammelt und miteinander verrechnet werden. Es sind Veräußerungsverluste also Verlust an Kapital. Und ohne hinterlegte NV Bescheinigung würden diese Verluste im Topf landen und erst Jahre später beim Verrechnen mit Erträgen in der Zukunft ihre steuerliche Relevanz entfalten. Warum sollten Einem nur durch die Hinterlegung einer NV Bescheinigung an dieser Stelle irgendwelche Nachteile entstehen? Man war mit NV Bescheinigung genauso steuerpflichtig wie ohne NV Bescheinigung. Lediglich die Art der Steuerzuführung an das FA hätte sich im Fall von erwirtschafteten Erträgen unterschieden. Ansonsten aber ändert sich meiner Meinung nach nichts. Also selbst wenn der Depotanbieter im Fall einer hinterlegten NV Bescheinigung keine Verlusttöpfe führt, was ich so erstmal nicht nachvollziehen kann, sollte es doch auf anderem Weg möglich sein diese Verluste mit zukünftigen Gewinnen irgendwie verrechnen zu können.


    So zumindest meinem Verständnis nach.

  • Hast Du den Übertrag des Verlusttopfes ausdrücklich beauftragt?

    Yes

    War in dem Depot bei der DKB überhaupt noch etwas drin, als Du es aufgelöst hast?

    Ja, nen ETF (ACC)


    Was stand im Verlusttopf vor dem Depotübertrag?

    Ich hatte da nie reingeschaut bzw. überhaupt danach gesucht.

    Wie hoch war Deine Bilanz nach den beiden Teilverkäufen und dem Komplettverkauf?

    Kalt erwischt! =O

    Das weiß ich jetzt gerade garnicht so genau. Mir ist zwar so als wenn es ein leichtes Minus war aber sicher bin ich mir gerade nicht. Muss ich tatsächlich nochmal checken.

  • Also selbst wenn der Depotanbieter im Fall einer hinterlegten NV Bescheinigung keine Verlusttöpfe führt, was ich so erstmal nicht nachvollziehen kann, sollte es doch auf anderem Weg möglich sein diese Verluste mit zukünftigen Gewinnen irgendwie verrechnen zu können.

    Unabhängig von irgendwelchen Verlutstöpfen sollte der bisherige Depotanbieter eine Steuerbescheinigung für 2023 erstellen müssen. Darin sind dann eben keine Erträge, sondern Verluste aufgeführt. Die Verrechnung findet dann bei der Einkommensteuerklärung statt.

    Sollte ein Verlust verbleiben, wird er beim FA vorgetragen auf das Jahr 2024.