Hallo,
bin gerade dabei erstmals den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" für das Jahr 2024 auszufüllen (ELSTER). Unter Anlage Kind, gibt es die Teilseite "4 - Berücksichtigung des Kindes in den ELStAM". Darunter gibt es nochmals den Unterpunkt "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II / Freibetrag), Erhöhungsbetrag als Freibetrag".
Zeile 50 Das Kind ist mit mir in der gemeinsamen Wohnung gemeldet seit (MM.JJJJ) bis (MM.JJJJ)
Zeile 51 Für das Kind habe ich Anspruch auf Kindergeld von (MM.JJJJ) bis (MM.JJJJ)
Was muß in MM.JJJJ eingetragen werden? 01/2023 bis 12/2023 oder 01/2024 bis 12/20224
Bei meiner vorhergehenden Steuererklärungen mit St.Kl. 1, habe ich ja das Einkommenssteuer-Formular rückwirkend ausgefüllt. D.h. ich habe z.B. im Jahr 2022 für das Jahr 2021 gemacht. Da war mir es plausibel, das ich 01/2021-12/2021 eintragen musste. Zudem wusste ich, das mein Kind in diesem Jahr bei mir gewohnt hat.
Wie sieht es aber nun in dem Antrag aus? Wenn ich 01/2024-12/2024 eintragen muß, woher weiß ich ob mein Kind tatsächlich das ganze Jahr bei mir wohnen bleibt und nicht vielleicht unter dem Jahr auszieht?
Wenn ich 01/2023-12/2023 eintragen muß, was sagt das dann für das Jahr 2024 aus?
Danke im Voraus.