Haus an Kind überschreiben

  • Guten Tag

    wegen gewerblicher Nutzung ist mein Haus im Betriebsvermögen. Wie wirkt sich die Umschreibung hierfür aus?

    Seit Kauf sind 10 Jahre vergangen. Wie bewertet das Finanzamt eine Wertsteigerung? Wird die Inflation berücksichtigt, werden Renovierungen zum Kaufpreis addiert? Welche Freibeträge gibt es? Danke für Anregungen.

  • Hallo Beachcom,


    bei der Fragestellung sollten Sie Ihren Steuerberater und/oder Anwalt im Steuer- und Erbrecht kontaktieren. Hier tauschen sich Laien über private Vermögensfragen aus.

    Ein Hinweis: Das Haus wird nicht „überschrieben“. Rechtlich wäre das eine Schenkung und nach meinem absoluten Laienverständnis gibt es da wohl große Unterschiede, ob z.B. eine GmbH einer Privatperson ein Haus schenkt oder ein Einzelunternehmer seinem Kind.


    Gruß Pumphut

  • Ohne den genauen Hintergrund zu kennen folgende Ersteinschätzung:


    Zunächst wird das Haus zum Teilwert in das Privatvermögen überführt, hierbei werden die stillen Reserven als laufender Gewinn versteuert (Verkehrswert der Entnahme abzgl. Restbuchwert des Hauses im Anlagevermögen = zu versteuernder Buchgewinn). Der Buchgewinn ist laufender Gewinn und unterliegt somit dem persönlichen Steuersatz.


    Danach erfolgt eine Überschreibung an den Sohn, was eine Schenkung darstellt und somit nach Abzug der Freibeträge der Schenkungssteuer unterliegt.


    Als Nachweis für den Entnahmewert sollte man ein entsprechendes Gutachten vorweisen können, da andernfalls das Finanzamt den Entnahmewert anzweifeln könnte. Damit haben sich dann auch alle weiteren Fragen erledigt, denn der Gutachter bewertet das Haus zum aktuellen Marktwert/Teilwert, was natürlich sämtliche Wertsteigerungen abdeckt.


    Mein Rat:


    Sofern es hier nicht nur um eine abgeratzte Immobilie geht, vor der ganzen Sache unbedingt einen vernünftigen Steuerberater aufsuchen.