Abzüge vom Nettoeinkommen für Unterhalt

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hallo,
    Ich habe aus erster Ehe 3 Kinder (12,17 u. 20) die Unterhaltsberechtigt sind 2xSchule und 1xStudieren bei meiner Ex-Frau leben.
    Mit meiner 2ten Frau habe ich zwei Kinder (3 u. 1) und meine Frau ist jetzt noch ein Jahr in unbezahlter Elternzeit.
    Was kann / darf ich von meinem Nettoeinkommen abziehen?
    Meine Ex-Frau arbeitet Vollzeit und ist wieder verheiratet.
    Vielen Dank
    Olaf

  • Für die Berechnung des Kindesunterhalts ist unerheblich, ob die Ex-Frau arbeitet oder nicht. Ansonsten hat "muc" recht: Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.