Guten Abend miteinander,
die Frage, was eigentlich passiert, wenn der Broker, die Fondsgesellschaft oder die Depotbank pleite geht, wurde ja zwischenzeitlich schon häufiger behandelt und verständlich erklärt. Ein ETF stellt ein Sondervermögen dar und fällt somit nicht in die Insolvenzmasse einer Fondsgesellschaft oder einer Bank. Um den Anleger zu schützen, werden die Wertpapiere außerdem nicht von der Fondsgesellschaft selbst, sondern bei einer Depotbank verwahrt.
Wie verhält es sich nun, wenn der Fondsanbieter gleichzeitig auch Verwahrstelle ist. Z.B. werden die SPDR-ETFs in Irland bei State Street Custodial Service verwahrt. Sowohl der ETF-Anbieter State Street Global Advisors wie auch die Verwahrstelle gehören zur State Street Bank.
Kann dieser Umstand für den Anleger unter Umständen von Nachteil sein, oder stellt dies aufgrund der strengen gesetzlichen Regulierung kein Problem dar? Ich vermute, dass letzteres der Fall ist , Ich konnte aber hierzu leider nichts Konkretes im Internet finden.
Ich würde mich über eure Meinung bzw. euer Wissen freuen.