Trennung Fondsgesellschaft/Depotbank

  • Guten Abend miteinander,


    die Frage, was eigentlich passiert, wenn der Broker, die Fondsgesellschaft oder die Depotbank pleite geht, wurde ja zwischenzeitlich schon häufiger behandelt und verständlich erklärt. Ein ETF stellt ein Sondervermögen dar und fällt somit nicht in die Insolvenzmasse einer Fondsgesellschaft oder einer Bank. Um den Anleger zu schützen, werden die Wertpapiere außerdem nicht von der Fondsgesellschaft selbst, sondern bei einer Depotbank verwahrt.

    Wie verhält es sich nun, wenn der Fondsanbieter gleichzeitig auch Verwahrstelle ist. Z.B. werden die SPDR-ETFs in Irland bei State Street Custodial Service verwahrt. Sowohl der ETF-Anbieter State Street Global Advisors wie auch die Verwahrstelle gehören zur State Street Bank.

    Kann dieser Umstand für den Anleger unter Umständen von Nachteil sein, oder stellt dies aufgrund der strengen gesetzlichen Regulierung kein Problem dar? Ich vermute, dass letzteres der Fall ist 8o , Ich konnte aber hierzu leider nichts Konkretes im Internet finden.

    Ich würde mich über eure Meinung bzw. euer Wissen freuen.

  • Zum konkreten Beispiel (State Street) kann ich nichts sagen. Es gibt aber ja einige solcher Fälle, in denen Fonds-/ETF-Anbieter in einer Gruppe zusammenfallen, die teilweise noch weiter gehen, d.h. Verwahrstelle - Fondsanbieter und das Depot des Privatanlegers "unter einem Dach".

    Fakt ist aber, dass der Gesetzgeber für derartige Konstellationen in Deutschland Vorschriften vorsieht und so sind i.d.R. nicht nur die Gesellschaften getrennt, sondern es gibt auch gewisse "Chinese Walls" in Bezug auf die Kommunikationsmöglichkeiten der Mitarbeiter, als auch Trennungen in Haftungsfragen. So wird der Verwahrstelle durch das Kapitalanlagegesetzbuch ja auch eine besondere Rolle im Hinblick auf den Schutz der Anleger eingeräumt und sie wird dabei durch die Aufsichtsbehörden beaufsichtigt.

    Obwohl es auf den ersten Blick vielleicht als ein Mehrrisiko erscheint, denke ich, dass die Risiken begrenzt gering sind. So besteht ja genauso die Möglichkeit, dass im Falle einer Pleite beide Teile oder zumindest die Verwahrstelle übernommen werden und der Schutz des Anlagevermögens weiterhin gewährleistet wird.

    Wie bei vielen Dingen in der Finanzwelt ist es für mich eher eine Frage des persönlichen Sicherheitsgefühls, denn bei den meisten ETFs gibt es ja genug Auswahl, um einen anderen auszuwählen, bei dem das nicht der Fall ist.


    Trotzdem bin ich weder Jurist noch arbeite ich in so einem Konstrukt, d.h. das ist Wissen, was ich über die Jahre so aufgeschnappt habe. Vielleicht haben wir ja einen Experten in der Runde...