Vorabpauschale als virtuelles Einkommen

  • Hallo zusammen,


    Mir ist ein Fall eingefallen, wo diese Besteuerung von virtuellem Gewinn zum Problem werden kann.


    Kinder werden zu einer Beteiligung an den Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen, wenn sie mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdienen. In diese 100.000 € zählt z.B. das Gehalt als Arbeitnehmer. Aber es zählen eben auch Einkünfte aus Kapitalvermögen.


    Die Vorabpauschale wird in der jährlichen Steuerbescheinigung als "Einkuft aus Kapitalvermögen" erscheinen, darunter stehen dann die Abzüge durch die Besteuerung.


    Es ist demnach denkbar, dass man mit der Vorabpauschale über die Grenze von 100.000 € kommt und so beitragspflichtig aus virtuellen Einkünften wird. Virtuelle Einkünfte, die sich nur reduzieren lassen, indem man auf einen niedrigeren Basiszins hofft oder die Anlage in Fonds/ETF reduziert. Da es virtuelle Einkünfte sind, daraus aber ein Beitrag gezahlt werden muss, muss auf der anderen Seite genügend freies Vermögen vorhanden sein, um die daraus resultierenden Forderungen bedienen zu können.


    Ich vermute, dass sich irgendwann ein Gericht damit befassen wird, was aber dauern kann. Diese Kostenbeiträge beruhen üblicherweise auf dem Einkommen des Vorjahres, ein Verfahren würde also frühestens irgendwann 2025 starten und bis es beim BFH abgeabreitet ist, dauert es Jahre.


    Oder hat jemand Anhaltspunkte, ob/wie an dieser Stelle virtuelle Einkünfte von tatsächlichen Einkünften unterschieden werden?

  • Effekte, wie Du sie beschreibst, kommen an vielen Stellen des Steuerrechts vor, im Grunde bei allen "digitalen" Grenzwerten. Ein aufmerksamer Mitbürger bekommt das rechtzeitig mit und gestaltet dann seine Situation entsprechend.

  • Ein aufmerksamer Mitbürger bekommt das rechtzeitig mit und gestaltet dann seine Situation entsprechend.

    Halte ich im beschriebenen Beispiel des Pflegefalls eines Elternteils für unmöglich, da auf das Einkommen von Vorjahren zurückgegriffen wird und man nicht vorhersehen kann, wann/ob der Pflegefall eintritt. Vermutlich ist das genau deswegen der Fall, um zu verhindern, dass der Bürger/Steuerzahler Gestaltungsspielräume nutzt.

    Ist der Pflegefall einmal da, kann man natürlich z.B. in Teilzeit gehen, um auf unter 100.000 € im Jahr zu kommen.