Beiträge von andiii_98

    Die Penthouse Wohnung verfügt über eine Sauna, also gehe ich stark davon aus das die auch ordentlich zieht, jedenfalls wäre der Platz da für weitere Panels. Der aktuelle Mieter hatte wohl einen Stromverbrauch im letzten Jahr von 3200kW, die waren aber zu 4 (daher halte ich den Verbrauch für ziemlich niedrig).

    Was verbrauchst du denn heute? Klar, die Sauna wird Strom brauchen, wenn du sie denn nutzt.

    (Aus dem Verbrauch anderer auf den eigenen zu schließen, klappt meiner Erfahrung nicht besonders gut. Der eine sagt, er ist mit 2000 kWh sparsam und der andere kommt kaum über 1000...)

    um 4 Solar Panels anzubringen um die Stromkosten noch etwas zu drücken.

    Hast du so einen hohen Stromverbrauch, dass sich das lohnt?

    Bei niedrigen Verbräuchen, haut die Grundgebühr viel stärker rein als der Verbrauch. Und die Grundgebühr bekommst du eben nicht weg, außer du nimmst einen Tarif mit extrem niedriger Grundgebühr und dafür hohen laufenden Kosten.

    Erste Antwort auf meine Frage: "Wie werden säumige Zahler eigentlich zur Rechenschaft gezogen? Lohn- Kontopfändung oder auch mit Vollstreckungsbescheid?"

    "Dank Patriarchat fast gar nicht!"

    Da musste also dringend was passieren. :D

    Dann scheint das ganze teilweise ein Umsetzungsproblem in den Behörden zu sein und weniger eins von fehlenden Möglichkeiten.

    Recht haben und Recht bekommen sind leider manchmal zweierlei Angelegenheiten.

    Wenn das Rechtsempfinden gestört ist, empfiehlt es sich, klaren Kopf zu behalten.

    Das ist leicht dahergesagt. Alles andere wäre aber schlicht falsch.

    Wie lieberjott und Boersenfeger sagten, sind dem enge Grenzen gesetzt, v.a. wenn es ein Vater ist, der zu seinem Kind Kontakt will (und das Kind zu ihm). Da gibts dann keinen Anwalt/Staatsanwalt/Vollstrecker/Gerichtsvollzieher im Jugendamt, wie es die Beistandschaften in finanziellen Fragen sind.

    Ich erlaube mir in aller Bescheidenheit den Hinweis, dass die Verletzung der Unterhaltspflicht gem. Paragraph 170 StGB strafbar ist.

    Und erstaunlicherweise sind die Verurteilungen von 2400 Personen (im Jahr 2010) auf 440 Personen (im Jahr 2024) zurückgegangen.

    Weil häufig die verletzten Gefühle eines/beider Ex-Partner auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden?
    Ich kenne das auch aus meinem Bekanntenkreis. Teilweise gibt es einen regelrechten Wettbewerb, welches Elternteil den nun 'besser' ist. Das Kind soll dann irgendwie Position beziehen. :rolleyes:
    Einfach nur krank!!!

    1000 % Zustimmung.

    Und deswegen soll das Kind meiner Ansicht nach eben keine Position beziehen sondern es hat nach einer Trennung zu beiden Elternteilen Kontakt (idealerweise 50/50) und beide Elternteile tragen finanziell bei.

    Dieser Streit ums Kind hat unmittelbar mit dem Streit ums Geld (Unterhalt) zu tun. Und das gilt es zu unterbinden - im Sinne des Wohlergehen des Kinders (nicht im Sinne des juristischen Kindswohls, das sich v.a. finanziell definiert).

    Gemeinsame Zeit mit den Eltern verbringen ist da eher nicht angesagt.


    In einer intakten Familie sind beide Elternteile für die Kinder da. Emotional, finanziell, eben so, wie das Kind es im jeweiligen Alter braucht.

    Warum sollte das in einer Trennungsfamilie anders sein? Und warum versucht häufig, Elternteil A zu entscheiden, dass Elternteil B keinen Kontakt zu den Kindern haben soll (und zieht z.B. weit weg)? Auch gemeinsames Essen ist gemeinsame Zeit und warum sollte das mit dem zweiten Elternteil nicht mehr stattfinden?

    Das mit dem Eintritt ist natürlich plakativ ;-). Wenn ein Elternteil selbst entscheidet, seine Kinder nicht mehr sehen zu wollen, ist das das eine. Das kann man kaum erzwingen. Wenn das Elternteil und die Kinder sich aber sehen wollen und das andere Elternteil das hintertreibt, muss das genauso angegangen werden, wie Leute, die nicht zahlen wollen.

    (Mein Teenager macht gerade höchst begeistert Sommerferien mit mir.)

    Ein paar aktuelle Fakten gibts dann doch, auch wenn ich höchst ungern eine Anfrage dieser merkwürdigen Organisation als Argumentationshilfe nutze:

    https://dserver.bundestag.de/btd/21/037/2103701.pdf


    Und zur Frage, warum der Rückgriff bei ausstehenden Zahlungen nur eingeschränkt erfolgt:

    Frage: Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die unter-
    schiedlichen Rückgriffsquoten in den Bundesländern verantwortlich?

    Antwort: Ganz wesentlich hängt die Rückgriffsquote von der Zahlungsfähigkeit der bar-
    unterhaltspflichtigen Elternteile und von dem Umfang des Bestehens einer sol-
    chen Unterhaltspflicht ab. Die wirtschaftliche Situation, in der sich die nicht
    alleinerziehenden, anderen Elternteile befinden, variiert von Bundesland zu
    Bundesland.

    Wie bereits in der Antwort zur Frage 12 ausgeführt, ist in den meisten Fällen
    staatlicher Unterhaltsleistung auf Grund der wirtschaftlichen Situation des an-
    deren Elternteils kein oder kein voller Rückgriff möglich.

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006798.pdf


    Ich würde hier bestätigt sehen, was ich eingangs sagte - die aktuelle Diskussion ist ganz stark verkürzt und irgendwie beschleicht mich der Verdacht, dass die aktuelle Bundesregierung hier ein ganz winzig kleines Fass aufgemacht hat.

    Zielführend wäre auch eine Lohnpfändung oder Kontopfändung. Scheitert aber eben wieder daran, dass man Arbeitgeber und Bank erst herausfinden muss, Führerschein hat man im Landratsamt gespeichert.

    Wie kann das gehen?

    Irgendwann wird das Jugendamt Unterlagen fordern, um den Unterhalt zu berechnen. Das sind normalerweise auch Gehaltsunterlagen, auf denen der Arbeitgeber und das Gehaltskonto genannt sind.

    Das scheint nicht überall die zuständige Institution für die Beitreibung zu sein. Meine Tochter arbeitet genau in diesem Aufgabenbereich bei einer Landkreisverwaltung in Hessen, die dafür eigene Stellen geschaffen hat.

    Warum vollstrecken diese Verwaltungen die bestehenden Titel nicht einfach?

    Schau mal, daran krankt jede Diskussion. Ich will diesem Menschen ja gar nicht den Füherschein wegnehmen. Es wird ja nach den finanziellen Möglichkeiten der Unterhalt gezahlt.

    Und genau daran krankt m.E. diese Diskussion.

    Die Leute, die tadellos zahlen (das sind m.E. die meisten) oder die, die gemäß ihrer Möglichkeiten anteilig zahlen, kommen überhaupt nicht vor.

    Da werden die, die nicht zahlen können und die, die nicht zahlen wollen, in einen Topf gerührt und gesagt "die Kinder bekommen nur noch bis zum 16. Geburtstag Unterhaltsvorschuss und ggfs. nimmt man den Eltern den Führerschein weg".

    Glaube ich auch nicht. Aber wegen der Gerechtigkeit wäre es schon angebrcht.
    Das sind wir dann ja auch wieder beim Thema 'Eigenverantwortung'. Da entschließen sich 2 Menschen eine Familie zu gründen und Kinder zu bekommen. Dazu gehört dann aber auch, dass ich für diese Kinder die finanzielle Verantwortung für die Grundversorgung übernehme.

    Wie oben geschrieben, fallen in einer Trennungsfamilie 1000 € monatlich an Wohnkosten zusätzlich an. Die müssen irgendwoher kommen.

    Und neben dem Modell "einer betreut, der andere zahlt" gibts noch viele andere Modelle. Z.B. dass beide betreuen und beide zahlen. Das würde dieses Ungleichgewicht nehmen und z.B. dem betreuenden Elternteil Folgeprobleme (zu wenig Rentenpunkte, wegen Teilzeit oder Minijob) zu einem gewissen Teil nehmen.

    Zahl der Unterhaltsverweigerer

    Die aktuelle Diskussion krankt daran, dass es einen Prozentanteil gibt, in denen Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, aber der Unterhaltszahler den Vorschuss nicht zurückzahlt.

    Ich kenne keine Zahl, wie viele dieser Personen nicht zahlen *wollen* und wie viele nicht (den vollen Betrag) zahlen *können*

    Nehmen wir mal einen Durchschnittsverdiener an, gut 50.000 € im Jahr. Wenn der 3 Teenager hat, ist er ein Mangelfall, d.h. er kann nur deutlich weniger als 100 % Unterhalt zahlen. Also zahlt er ein bisschen und das Jugendamt zahlt einen Zuschuss. Diese Person fällt in diese 82 %, die den Vorschuss nicht zurückzahlen. Diese Person *kann* überhaupt nicht 100 % zahlen. Nimmt man dem jetzt den Führerschein, damit er gar nicht mehr arbeitet und nicht mal mehr anteilig zahlt?

    Maximal kann/muss jeder nur bis zum eigenen Selbstbehalt zahlen. Kannst Du mir sagen wie viele unterhaltspflichtige Elternteile nur das zahlen was Sie können und wie viele gleich gar nichts zahlen?

    Nein. Das kann auch außer mir niemand. Die aktuelle Diskussion dreht sich um die Fälle, bei denen Jugendämter Unterhaltsvorschüsse zahlen und den nicht zurückfordern.

    All die Fälle, in denen kein Jugendamt im Spiel ist, sind überhaupt nicht statistisch erfasst.

    Dazu soll es zukünftig ja weitere Druckmittel geben (z.B. Führerscheinentzug). Damit hat man offenbar in anderen Ländern ganz gute Ergebnisse erzielt. Die Diskussion dazu so etwas auch in Deutschland einzuführen gibt es ja schon seit 2016. :rolleyes:

    Ich frage mich, warum es das Druckmittel des Führerscheinentzugs geben muss. Wennn das Jugendamt einen Titel hat, kann es den vollstrecken.

    Hat es keinen Titel? Ist es nicht in der Lage, den zu vollstrecken? Ist die Berechnung so fehlerhaft, dass eine Vollstreckung scheitern würde? (Das klingt jetzt plakativ, aber mich interessiert wirklich, warum die Vollstreckung in den meisten Fällen anscheinend nicht passiert.)