Ein paar aktuelle Fakten gibts dann doch, auch wenn ich höchst ungern eine Anfrage dieser merkwürdigen Organisation als Argumentationshilfe nutze:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/037/2103701.pdf
Und zur Frage, warum der Rückgriff bei ausstehenden Zahlungen nur eingeschränkt erfolgt:
Frage: Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die unter-
schiedlichen Rückgriffsquoten in den Bundesländern verantwortlich?
Antwort: Ganz wesentlich hängt die Rückgriffsquote von der Zahlungsfähigkeit der bar-
unterhaltspflichtigen Elternteile und von dem Umfang des Bestehens einer sol-
chen Unterhaltspflicht ab. Die wirtschaftliche Situation, in der sich die nicht
alleinerziehenden, anderen Elternteile befinden, variiert von Bundesland zu
Bundesland.
Wie bereits in der Antwort zur Frage 12 ausgeführt, ist in den meisten Fällen
staatlicher Unterhaltsleistung auf Grund der wirtschaftlichen Situation des an-
deren Elternteils kein oder kein voller Rückgriff möglich.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006798.pdf
Ich würde hier bestätigt sehen, was ich eingangs sagte - die aktuelle Diskussion ist ganz stark verkürzt und irgendwie beschleicht mich der Verdacht, dass die aktuelle Bundesregierung hier ein ganz winzig kleines Fass aufgemacht hat.