Aktienverluste nach Depotübertrag ohne Verlustbescheinigung von alter Bank

  • Guten Tag,


    meine Eltern haben vor drei Jahren ihr Konto und Depot von Bank A auf Bank B übertragen.

    Dabei haben sie sich keine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, für Aktien die beim Depotübertrag im Minus waren.


    Sachverhalt:

    Meine Eltern haben im Jahr 2012 Aktien im Wert von 2000 € gekauft.

    Am Tag des Depotsübertrags waren die Aktien nur noch 1000 € wert. Im Depot der alten Bank A war ein Verlust von 50 % ausgewiesen. Das Depot von der neuen Bank B hat keinen Verlust ausgewiesen, sondern die Aktien mit +- 0% bei einem Wert von 1000 € eingebucht. Alles soweit nachvollziehbar. Nun zu meiner Frage.

    Kann man über die Steuererklärung den Verlust von 1000 € mit Aktienerlösen aus diesem Jahr verrechnen (Unterlagen zum Kauf der Aktie aus 2012 liegen meinen Eltern vor)? Oder können diese Verluste nicht mehr angegeben werden, da keine Verlustbescheinigung vorliegt?

    Gibt es eine andere Möglichkeit, wie man die Verluste noch anrechnet?


    Für eure Antworten bedanke ich mich vorab!

  • Bei einem Depotübertrag werden die steuerlich relevanten Daten, also die genauen Anschaffungskosten, i.d.R. auch übertragen. Die Werte aus der Depotanzeige müssen nicht zwingend mit diesen Daten übereinstimmen. Nach einem Depotübertrag ist das oft so. Die Bank führt die steuerlich relevanten Daten im Hintergrund. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch bei deiner Bank anfragen, ob sie dir die steuerlich relevanten Daten mitteilt. Die Bank ist dazu aber nicht verpflichtet. Spätestens bei einem Verkauf solltest du dann nochmal prüfen, ob alles passt.

  • Oder können diese Verluste nicht mehr angegeben werden, da keine Verlustbescheinigung vorliegt?

    Wenn die Aktien noch nicht verkauft wurden liegen ja auch noch keine Verluste vor.

    Man hat ja immer noch genauso viele Anteile wie man damals für 2000 € gekauft hat, nur das die gleiche Anzahl der Anteile heute weniger Wert sind.

    Die Verluste realisiert man also erst nit dem Verkauf in dem man xy Anteile die man für 2000 € gekauft hat für weniger verkauft.

    Bis dahin gibt es weder etwas im Verlusttopf noch etwas abzusetzen.


    Zum aktuell anzeigte Wert bzw. Gewinn/Verlust bei der neuen Bank hat gfusdt5 schon geantwortet.

  • Meine Eltern haben vor drei Jahren ihr Konto und Depot von Bank A auf Bank B übertragen.


    Dabei haben sie sich keine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, für Aktien die beim Depotübertrag im Minus waren.

    Auf einer Verlustbescheinigung stehen nur realisierte Verluste. Wenn in der Vergangenheit Papiere gekauft worden sind, die noch gehalten werden, aktuell aber tiefer stehen, ist offiziell noch kein Verlust entstanden, der Verlusttopf ist leer und es gibt keine Verlustbescheinigung.

    Meine Eltern haben im Jahr 2012 Aktien im Wert von 2000 € gekauft.

    Am Tag des Depotsübertrags waren die Aktien nur noch 1000 € wert. Im Depot der alten Bank A war ein Verlust von 50 % ausgewiesen.

    Vermutlich nicht (oder diese Angabe ist Schall und Rauch).

    Das Depot von der neuen Bank B hat keinen Verlust ausgewiesen, sondern die Aktien mit +- 0% bei einem Wert von 1000 € eingebucht.

    Das glaube ich nicht. Frag einfach mal nach bei der Bank B nach den dort gespeicherten Einstandskursen.


    Gewinn- und Verlustrechnungen auf den Bankschnittstellen sagen nichts Rechtes aus.

    Kann man über die Steuererklärung den Verlust von 1000 € mit Aktienerlösen aus diesem Jahr verrechnen (Unterlagen zum Kauf der Aktie aus 2012 liegen meinen Eltern vor)? Oder können diese Verluste nicht mehr angegeben werden, da keine Verlustbescheinigung vorliegt?

    Gibt es eine andere Möglichkeit, wie man die Verluste noch anrechnet?

    Nach Deiner bisherigen Schilderung ist überhaupt kein Verlust entstanden.