Wir haben 2005 unser Einfamilienhaus mit einer Bank finanziert, die ihre Zulassung 2008 abgeben mußte.
Unser Darlehen wurde mehrmals an andere Gläubiger weitergereicht und immer mit den Angaben, dass unser Darlehensvertrag vollumfänglich rechtsgültig bleibt.
Nun haben wir von den Auftraggebern der Gläubiger eine Mitteilung zur Konditionenanpassung nach Zinsbindungsablauf, dem 31.12.2015 erhalten.
Das Angebot lautet über 4,347 % effekt. Jahreszins.
Heute läuft die Widerspruchsfrist ab.
Eine Bank vor Ort hat die Unterlagen zur Umfinanzierung bei den Auftraggebern unserer Gläubigern angefordert und sperrt sich, uns in höchster Not, die Zusage für Umfinanzierung zu geben.
Was passiert, wenn wir dem Angebot, wie vor, wegen Zinswuchervereinbarung widersprechen?
Was passiert, wenn die Grundschuldeintragung der ursprünglich finanzierenden Bank im Jahr 2008 oder später nicht auf die neuen Gläubiger geändert wurde?
Vielen Dank für schnellen Rat, was wir nun tun sollen.