Nehmen wir mal an, ein Kind mit einer NV-Bescheinigung legt im Alter von 5 Jahren 100.000 Euro in einen ETF. Mit 25 Jahren mit Eintritt ins Berufsleben erlischt die NV-Bescheinigung. Im Alter von 26 Jahren wird der ETF mit einem Wert von 200.000 Euro verkauft. Ohne Vorabpauschale hätte der Gewinn von 100.000 Euro bisher voll versteuert werden müssen, oder? Nehmen wir mal an, die Vorabpauschale hätte jedes Jahr 1000 Euro betragen (20 * 1000 = 20.000). Frage: Würden dann diese 20.000 Euro Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen und der 26 Jährige müsste dann nur noch 80.000 Euro versteuern? Das wäre ja nett, dann bräuchten unsere Kinder durch die Einführung der Vorabpauschale ja jetzt weniger Steuern zahlen als früher.
Vorabpauschale und NV-Bescheinigung
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dibo63 -
25. Januar 2024 um 14:34 -
Erledigt
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Nehmen wir mal an, ein Kind mit einer NV-Bescheinigung legt im Alter von 5 Jahren 100.000 Euro in einen ETF. Mit 25 Jahren mit Eintritt ins Berufsleben erlischt die NV-Bescheinigung. Im Alter von 26 Jahren wird der ETF mit einem Wert von 200.000 Euro verkauft. Ohne Vorabpauschale hätte der Gewinn von 100.000 Euro bisher voll versteuert werden müssen, oder?
Oder.
Nehmen wir mal an, die Vorabpauschale hätte jedes Jahr 1000 Euro betragen (20 * 1000 = 20.000). Frage: Würden dann diese 20.000 Euro Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen und der 26 Jährige müsste dann nur noch 80.000 Euro versteuern?
Dein Beispiel ist konstruiert und paßt hinten und vorne nicht.
Wenn wir von einem heute 26jährigen reden, war dieser vor 21 Jahren, also im Jahr 2002 5 Jahre alt. Wenn man ihm damals einen Fonds geschenkt hätte, wäre dessen Wertzuwachs bis zum Ende des Jahres 2017 steuerfrei gewesen (Altbestand).
Mit dem Jahreswechsel 2017/2018 galt dieser Fonds als verkauft und zurückgekauft. Der Einstandspreis für diesen Fonds wäre also der Kurs an diesem Jahreswechsel gewesen.
Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung den Fondseigentümern einen Besitzstand weggenommen, denn bis zu diesem Zeitpunkt galt der Kursgewinn eines solchen Fonds als dauerhaft steuerfrei. Um dies zu mildern, gibt es für solche Anleger einen Steuerfreibetrag von 100 T€. Das heißt: Der Fonds darf seit Beginn 2018 um 100 T€ zulegen, bevor weitere Kurszuwächse steuerpflichtig werden.
All das ist vom Alter des Fondseigentümers und einer eventuellen NV-Bescheinigung völlig unabhängig.
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Wenn wir von einem heute 26jährigen reden, war dieser vor 21 Jahren, also im Jahr 2002 5 Jahre alt.
Und wie kommst du drauf, dass das Kind vor 21 Jahren 5 Jahre alt war?
Aus den Angaben von dibo63 geht das nicht hervor, ich würde aber annehmen, dass das Kind heute 5 Jahre alt ist.
Und ich sehe es übrigens genau so, wie dibo63:
Würde es keine Vorabpauschale geben, dann müsste man beim Thesaurierer beim Verkauf die kompletten Gewinne versteuern.
Durch die Vorabpauschalte werden die fiktiven Gewinne schon jedes Jahr (teilweise) versteuert. Durch die NV Bescheinigung müssen aber keine Steuern abgeführt werden. Beim Verkauf nach 20 Jahren müssen dann nur noch die Gewinne abzüglich Vorabpauschalen der letzten 20 Jahre versteuert werden.
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Und wie kommst du drauf, dass das Kind vor 21 Jahren 5 Jahre alt war?
Aus den Angaben von dibo63 geht das nicht hervor, ich würde aber annehmen, dass das Kind heute 5 Jahre alt ist.
Ich habe seinen Beitrag so verstanden.
Wenn das Kind heute 5 Jahre alt ist, spekuliert der Threadstarter auf die Rechtslage, die in 21 Jahren gelten wird. Die kennt heute noch niemand, sollte also auch nicht darauf bauen.
Eine NV-Bescheinigung holt man sich, damit Einkünfte nicht versteuert werden, wenn ein Mensch sicher Einkünfte unter dem Grundfreibetrag hat. Beispielsweise kann man Kapitaleinkünfte eines Kindes auf diese Weise unversteuert einnehmen. In einem solchen Fall würde man bereits jetzt (also nicht in 21 Jahren) die ETF-Anteile rechtzeitig rollen.
Durch die Vorabpauschalte werden die fiktiven Gewinne schon jedes Jahr (teilweise) versteuert. Durch die NV Bescheinigung müssen aber keine Steuern abgeführt werden. Beim Verkauf nach 20 Jahren müssen dann nur noch die Gewinne abzüglich Vorabpauschalen der letzten 20 Jahre versteuert werden.
Im letzten, sehr guten Börsenjahr mag ein ETF satt zweistellig zugelegt haben. Da hätte man mit dem Grundfreibetrag schon peilen müssen (auch spielt ggf. die Familienversicherung mit hinein, bei der die Grenze erheblich tiefer liegt). Ein kluger Vater hätte dennoch nicht auf die Vorabpauschale geschielt, sondern Anteile passend gerollt und damit deutlich mehr Gewinn steuerfrei ins Trockene gebracht.
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michael_d Es war einfach nur ein Beispiel, um meine These, dass die Vorabpauschale steuerliche Vorteile für Kinder haben kann, zu verdeutlichen.
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Es war einfach nur ein Beispiel, um meine These, dass die Vorabpauschale steuerliche Vorteile für Kinder haben kann, zu verdeutlichen.
Sein kann alles.
Im Regelfall trifft Deine These aber nicht zu.
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Also Leute, kriegt Kinder.