KfW300 und Grundbuch

  • Liebes Forum,


    wir beabsichtigen, ein Bauvorhaben in Verbindung mit dem KfW 300 Programm zu starten.


    Das Grundstück gehört meiner Schwiegermutter.


    Ist es möglich, KfW300 auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn das Grundstück im Besitz der (Schwieger) -Mutter verbleibt?


    Aktuell ist es auch Steuergründen nicht anders möglich, die Frage ist nur, ob die KfW dort mitspielt.


    Vielen Dank fürs Lesen und eure Rückmeldung

    Boris

  • Wenn das Haus nicht in eurem Eigentum stehen soll, sondern Eigentum der Schwiegermutter werden soll, dann gibt es dafür keine Förderung. Wenn die Schwiegermutter die Fördervoraussetzungen erfüllt, also insbesondere Selbstnutzung, Kind unter 18 Jahren, keine anderes Wohnimmobilieneigentum, dann kann sie natürlich auch die Förderung erhalten. Sie wird ja auch Eigentümerin des Hauses, das auf dem Grundstück entstehen soll. Weshalb sich übrigens auch die Frage stellt, wieso jemand bei klarem Verstand überhaupt auf die Idee kommen sollte, so eine Konstruktion anzustreben.

  • Eine Immobilie gehört in D automatisch dem Besitzer des Grundstücks.. um es mal verkürzt und einfach auszudrücken. Du wirst für diese Immobilie also keine geförderten Kredit bekommen. Sonst könnte sich ja jeder einen Strohmann suchen, der die Voraussetzungen für KfW300 erfüllt und dne Kredit über ihn laufen lassen

  • Euch schwebt eine Erbbaukonstruktion vor?

    In der Regel ist das eher eine Notlösung, weil das Grundstück nicht verkauft werden soll. (Also ziemlich genau die beschriebene Situation.) Ich weiß aber nicht, was die KfW von Erbbau hält.

  • Erbbaupacht wäre eine theoretische Möglichkeit, ob die KfW das fördert, müsste dort gefragt werden. Eigentlich sollte das möglich sein, so exotisch ist der Fall ja nicht.


    Aber wirtschaftlich wäre die Konstruktion in dieser Konstellation großer Unfug. Den Erbbauzins muss die Schwiegermutter als Einkommen versteuern und das Finanzamt verlangt, dass unter Verwandten marktübliche Konditionen vereinbart werden. D. h., es müssten 4 - 5 % des Grundstückswerts jährlich als Erbbauzins gezahlt und versteuert werden. Nach 20 bis 25 Jahren hat dann die eine Seite den vollen Grundstückwert gezahlt, ist aber genauso wenig Eigentümer wie vorher, und die andere Seite hatte in der Zeit den vollen Grundstückswert bröckchenweise als Einkommen zu versteuern. Und der Erbbaupachtvertrag läuft dann immer noch weiter. Nicht umsonst wird Erbbaupacht normalerweise nur von Grundeigentümern angeboten, die keine Einkommen- oder Körperschaftsteuer zahlen (Kommunen, Kirchen oder andere gemeinnützige Körperschaften). Im geschilderten Fall wäre es sinnvoller, ein Fremdgrundstück zu kaufen, das gehört einem dann wenigstens und teurer wird es unter dem Strich für den Bauherren auch nicht. Wobei es übrigens schwer vorstellbar ist, dass eine Übertragung des Grundstücks der Schwiegermutter wirklich an steuerlichen Gründen scheitern soll.

  • Hallo BorisK,


    eine Spezialität dieses Forums ist, hier werden Fragen beantwortet, die gar nicht gestellt wurden.


    Ihre Frau und Sie wollen also mit ihrem Geld und Krediten, die sie abbezahlen müssen, auf dem Grundstück Ihrer Schwiegermutter ein Haus bauen. Wie meine Vorschreiber schon betont haben, das Haus wird dann auch Eigentum der Schwiegermutter. Ihre Frau und Sie schenken es der Schwiegermutter. Zumindest bei Ihnen dürfte das Schenkungssteuer auslösen. Da kann man zwar wilde Konstrukte stricken, um das zu lösen, es wird aber aufwändig, teuer und unsicher.


    Haben Sie einmal an eine ganz vielleicht, irgendwie nicht ausschließbare Scheidung gedacht? Dann hat Ihre Schwiegermutter und ggf. Ihre dann Ex- Frau ein Haus und Sie die Schulden.

    Schlagen Sie sich diese Variante, auf dem Grundstück Ihrer Schwiegermutter zu bauen, aus dem Kopf.

    Gestaltungsmöglichkeiten gäbe es, wenn die Schwiegermutter in das fertige Haus mit einziehen möchte.


    Gruß Pumphut