Grundsteuer absetzbar? Spezielle Konstellation

  • Hallo zusammen,


    Ich bin Eigentümer der Wohnung in der meine Eltern leben. Diese haben vertraglich/ notariell beurkundet das Recht die Wohnung mietfrei auf Lebenszeit nutzen zu dürfen.


    Daher habe ich keine Mieteinnahmen aus der Immobilie.


    Kann ich die Grundsteuer die ich zahle dennoch als Werbungskosten geltend machen? Ich habe gelesen zB bei Leerstand ist dies ebenfalls möglich , leider habe ich nichts zu meinem konkreten Beispiel gefunden.


    Generell kann man die Grundsteuer ja voll als Werbungskosten ansetzen, allerdings habe ich dies immer nur in Verbindung mit Mieteinnahmen gelesen.


    Weiß jemand wie sich das Thema in meinem Fall verhält?


    Danke vorab und Viele Grüße.

  • 1.2.204

    Hallo Forumsfreund Hardtobeat420

    Obwohl ich ein alter Hase im Immobiliengeschäft bin, kann ich Dir die Frage nur als persönliche Meinung beantworten aber nicht rechtlich gesichert.

    Das kann Dir jedoch ein Steuerberater problemlos beantworten weil ja Schenkunge von Immobilien an Kinder mit Nißbrauchvorbehalt häufig vorkommen.

    Im Normalfall ist es, wenn Eltern ihre Wohnung an Kinder verschenken und in der Wohung ein Wohnrecht oder Nutzungsrecht oder Nießbrauchsrecht haben, dann ist es im Normalfall so, dass der BEWOHNER, also die Eltern alle Kosten der Wohnung, Strom, Wasser, Heizung, Kundendienst, Versicherungen, Reparaturen, aber auch die Grundsteuer übernehmen. Genauso wie ein Mieter

    Nur Umbauten, neue Fenster, Heizung, Böden, Türen, Dach Fassade also richtige wertverbesserende Arbeiten zahle der Eigentümer.

    Da die Schenkung von Immobilien immer notariell gemacht werden muss, steht das auch in im Notarvertrag drin, wie es gehandhabt werden soll.

    Was ich Dir hier schreibe ist daher nur der Normalfall, man kann davon auch abweichen.

    Wenn Du die Grundsteuer zahlst kannst Du diese natürlich auch steuerlich geltend machen, also von Deinen Einnahmen absetzen.

    Da es jedoch keine MIETE gibt, gibt es auch keine Einnahmen und somit kannst Du nichts absetzen.

    Was ich nicht weiß isz, ob Du in diesem FAll die Grundsteuer bei den Einnahmen von anderen Immobilien absetzen kannst. Ich glaube eher nicht, weil jede Immobilie sep. gerechnet wird.

    Ob eine von DIR bezahlte Grundsteuer den Verlustevortrag bei Immobilien erhöht weiß ich auch nicht, das weiß alles der Steuerberater. Vermutlich sind das bei einer Wohnung aber alles keine großen Summen.

    Bei kostenlosem Wohnen rechnet das FA oft auch den fiktiven Mietwert als Einnahme.

    Daher ist es vermutlich besser diese Immobilie im Privatvermögen zu behalten und keine schlafenden Hunde wecken falls der Mietwert nicht bei der Wertfestsetzung der Schenkung berücksichtigt wurde.

    Aber nochmal:

    Im Detail Steuerberater fragen oder warten ob sich hier ein schlauerer Forumsfreund meldet als ich.

    Viele Grüße McProfit

  • Wenn keine Einnahmen erzielt werden und auch dauerhaft nicht erzielt werden sollen, können auch keine Werbungskosten abgesetzt werden.


    Der Erlass der Grundsteuer wegen Ertragsminderung nach § 34 GrStG muss bei der Gemeinde beantragt werden. Da hier aber der regelmäßige Rohertrag 0 € beträgt, kommt schon deshalb eine Minderung nicht in Betracht.