Hallo, meine Frau und ich haben eine Wohnung von meinem Vater geschenkt bekommen. Allerdings war die Immobilie noch nicht abgezahlt, heißt es waren noch ca.120000€ Schulden drauf die wir auch übernommen haben. Anfangs haben wir die Wohnung selbst bewohnt und nun Vermieten wir diese. Das Gebäude wurde von den Eltern immer selbst genutzt, es gab also noch nie eine Abschreibung. Meine Frage ist kann ich über die Afa eine Abschreibung vornehmen ? Wenn ja, mit welchen Beträgen muss ich rechnen ?
Afa Immobilie - bei verschenkter Immobilie
- Namata
- Erledigt
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Es handelt sich hierbei um einen teilentgeltlichen Erwerb, bei dem 2 AfA-Reihen zu ermitteln sind. Für den geschenkten Teil ist die mögliche Abschreibung deines Vaters heranzuziehen (AfA auf fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten), für den durch die Übernahme der Schulden "gekauften" Teil ist eine neue eigene AfA-Reihe zu bilden.
Hinweise zum Vorgehen findest du hier:
AfA-Ermittlung und vorweggenommene ErbfolgeDas FG Münster hat folgende Entscheidung zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage für Gebäude bei teilweiser Schenkung getroffen.stbv.tax