Steuerklasse 2 wieder erlangen

  • Mir wurde ab 2024 vom FA die Steuerklasse 1 (vormals 2) zugewiesen.



    Folgende Fakten liegen vor:



    Ich, alleinerziehend


    Kind 1, über 18, Ausbildung


    Kind 2, über 18, schulische Ausbildung


    Kindergeldbezug läuft aktuell, wegen Ausbildungsvoraussetzungen




    Ab Januar 2023 wurde mir die Stkl. 2 aberkannt und die Stkl. 1 zugewiesen. Nach (online-)Abgabe des Formulars „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ über Elster, bekam ich dann ab Februar 2023 die Stkl. 2 wieder, inklusive Neuberechnung für Januar 2023 durch den AG. Beide Kinder und ich hatten nur einen gemeinsamen Hauptwohnsitz/Haushalt.



    Das gleiche Spiel ist nun im Januar 2024 geschehen. Im Januar 2024 habe ich die StKl. 1 erneut bekommen. Nach Abgabe des Formulars „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ über Elster, bekam ich ein Brief vom FA mit den Worten „..ihre Angaben sind nicht nachvollziehbar…“



    Es hat sich gegenüber 2023 folgendes geändert:



    Ich, Hauptwohnsitz


    Kind 1, Hauptwohnsitz eigene Wohnung, Nebenwohnsitz bei mir


    Kind 2, Hauptwohnsitz eigene Wohnung, Nebenwohnsitz bei mir



    Ich beziehe weiterhin Kindergeld, beide sind über 18 Jahre und beide in den bisher bekannten Ausbildungen.



    Laut meiner Recherche sollte ich die Stkl. 2 wieder erhalten, solange die Kinder in Ausbildung und unter 25, sowie kein weiterer Mitbewohner über 18 bei mir gemeldet ist.



    Was muss ich tun, um die Stkl. 2 wieder zu erhalten?

  • Hier würde ich zunächst einmal von einem Fehler des Finanzamtes oder einem Fehler bei der Antragstellung ausgehen.


    Zunächst also einmal prüfen ob das entsprechende Formular richtig ausgefüllt wurde und das für die Kinder der Nebenwohnsitz auch weiter gültig ist. Hier ggf. auch mal ein Log führen, wenn die Kinder z.B jedes Wochenende heim kommen oder ähnliches.


    Sollte das der Fall sein, dann zunächst den Wechsel der Steuerklasse beanstanden mit Schilderung der Situation und um eine ausführlichere Begründung bitten. Ggf. auch ein Termin zur Klärung vor Ort machen.


    Sollte das nicht helfen, dann wäre der letzte Gang wohl zum Steuerberater oder Anwalt.

  • Nach Abgabe des Formulars „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ über Elster, bekam ich ein Brief vom FA mit den Worten „..ihre Angaben sind nicht nachvollziehbar…“


    Mehr hat das Finanzamt echt nicht geschrieben?

  • „Sehr g…


    …bitte prüfen und korrigieren Sie Ihre Angaben im o.g. Antrag. Ggf. ist ein berichtigter Antrag zu übermitteln.

    Ihre Angaben sind nicht nachvollziehbar. Teilweise wurden die Antragsvoraussetzungen bis 12/2023 begrenzt.

    Ausbildungsnachweise wurde nicht beigefügt.

    Die Voraussetzungen für die Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden Kinderfreibetrags, weil dieser seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern nicht nachkommt sind darzulegen. (vollstreckbarer Unterhaltstitel)

    Falls eine festgelegte Unterhaltsverpflichtung besteht ist jedoch für das laufende Kalenderjahr bisher kaum feststellbar, ob diese nicht zu 75% erfüllt wird.“



    Der Text ist exakt 1:1 so im Anschreiben abgedruckt. Er scheint lieblos aus Bausteinen zusammengebastelt worden zu sein.


    - Ja, ich habe keine Ausbildungsnachweise eingereicht. Bedingt des Kindergeldbezuges, was aus meiner Meinung nach ausgereicht hätte. Denn Kindergeld erhält man über 18 ja nur, wenn Ausbildungen plausibel bei der Agentur für Arbeit dargelegt worden sind.


    - Unterhaltspflicht des anderen Elternteils. Das andere Elternteil bezieht EU-Rente und hat einen GdB von 100.


    - Es liegt und lag kein vollstreckbarer Unterhaltstitel vor.


    - Den Antrag habe ich 1:1 über Elster von 2023 übernommen.

  • Na ja, es steht doch da, was das Finanzamt erwartet. Es ist nicht Sache der Behörde, zu ermitteln, ob, warum und wieso du Kindergeld beziehst oder Unterhaltspflichten bestehen, sondern es deine Sache, denen die erforderlichen Angaben zu machen und ggf. Nachweise vorzulegen, wenn du ein Besteuerungsmerkmal geändert haben willst. Und dass das Finanzamt besonders liebevolle Texte basteln soll, ist vielleicht auch etwas viel verlangt.