Mir wurde ab 2024 vom FA die Steuerklasse 1 (vormals 2) zugewiesen.
Folgende Fakten liegen vor:
Ich, alleinerziehend
Kind 1, über 18, Ausbildung
Kind 2, über 18, schulische Ausbildung
Kindergeldbezug läuft aktuell, wegen Ausbildungsvoraussetzungen
Ab Januar 2023 wurde mir die Stkl. 2 aberkannt und die Stkl. 1 zugewiesen. Nach (online-)Abgabe des Formulars „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ über Elster, bekam ich dann ab Februar 2023 die Stkl. 2 wieder, inklusive Neuberechnung für Januar 2023 durch den AG. Beide Kinder und ich hatten nur einen gemeinsamen Hauptwohnsitz/Haushalt.
Das gleiche Spiel ist nun im Januar 2024 geschehen. Im Januar 2024 habe ich die StKl. 1 erneut bekommen. Nach Abgabe des Formulars „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ über Elster, bekam ich ein Brief vom FA mit den Worten „..ihre Angaben sind nicht nachvollziehbar…“
Es hat sich gegenüber 2023 folgendes geändert:
Ich, Hauptwohnsitz
Kind 1, Hauptwohnsitz eigene Wohnung, Nebenwohnsitz bei mir
Kind 2, Hauptwohnsitz eigene Wohnung, Nebenwohnsitz bei mir
Ich beziehe weiterhin Kindergeld, beide sind über 18 Jahre und beide in den bisher bekannten Ausbildungen.
Laut meiner Recherche sollte ich die Stkl. 2 wieder erhalten, solange die Kinder in Ausbildung und unter 25, sowie kein weiterer Mitbewohner über 18 bei mir gemeldet ist.
Was muss ich tun, um die Stkl. 2 wieder zu erhalten?