Vollzeitjob und Nebenberuf - Umgang mit HomeOffice

  • Leider finde ich in den Weiten des www nicht die passenden Informationen zu meiner Situation, diese sieht wie folgt aus:


    1. Ich habe einen Vollzeitjob (40std. - 5 Tage) bei dem ich zu 95% im HomeOffice arbeite. Mir steht theoretisch ein Arbeitsplatz zur Verfügung, weshalb ich keine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber erhalte, um ein häusliches Arbeitszimmer abzusetzen, obwohl der Mittelpunkt dieser Tätigkeit im HomeOffice liegt.
    2. Nebenbei bin ich freiberuflicher Dozent an einer Online-Hochschule (auf Honorarbasis, schätzungsweise wöchentlich 4std. Aufwand). Diese Tätigkeit übe ich komplett im HomeOffice aus und mir steht kein Arbeitsplatz zur Verfügung.


    Was wäre nun die klügste Herangehensweise bezüglich der HomeOffice-Pauschale und/oder des häuslichen Arbeitszimmers?

    • Kann man für Punkt 1 die HomeOffice-Pauschale geltend machen und für Punkt 2 das häusliche Arbeitszimmer?
    • Oder kann nur eins geltend gemacht werden und ich muss schauen, was am meisten Sinn macht? (HomeOffice-Pauschale bis 1.260€ für meinen Vollzeitjob oder Pendlerpauschale zu meinem Vollzeit-Arbeitgeber oder häusliches Arbeitszimmer für den Nebenjob?)


    Ich danke für die Hilfe! :)

  • Kann man für Punkt 1 die HomeOffice-Pauschale geltend machen und für Punkt 2 das häusliche Arbeitszimmer?
    Oder kann nur eins geltend gemacht werden und ich muss schauen, was am meisten Sinn macht? (HomeOffice-Pauschale bis 1.260€ für meinen Vollzeitjob oder Pendlerpauschale zu meinem Vollzeit-Arbeitgeber oder häusliches Arbeitszimmer für den Nebenjob?)

    Du hast es gut! Am 30. Februar gibts hier wieder einen Tag lang kostelose Steuerberatung!

  • Hallo pgcgn_06 !


    Erst mal herzlich willkommen im FT-Forum. Ich habe eben erst gesehen, dass du neu hier bist und deinen ersten Betrag geschrieben hattest.

    Nur zur Info, hier lesen und schreiben ganz 'normale' User, mehrheitlich DIY-Geldanleger. Der eine oder andere hier mag durchaus etwas mit Steuern für den Hausgebrauch am Hut haben und aus Laiensicht schreiben, aber eine hieb- und stichfeste Antwort auf deine Steuerproblematik bekommst du bei deinem zuständigen FA und/oder bei einem Steuerberater.

    Wenn du hier weiter fragen und dich in Sachen 'Finanzbildung' weiterbilden möchtest, dann nur zu. Ärgere dich nicht, wenn nicht immer sofort die gewünschte Antwort aufpoppt. Wir Laien können nicht alle Fragen rechtssicher behandeln und dürften dies auch nicht; manche Aspekte sind den einschlägig befugten Beratern vorbehalten.

    Wundere dich auch bitte nicht, dass hin und wieder Kommentare gepostet werden, die einen leicht süffisanten Unterton haben mögen... das ist alles nicht böse gemeint... und verdient eher einen Grinsesmily als einen Daumen ;)

    1. Ich habe einen Vollzeitjob (40std. - 5 Tage) bei dem ich zu 95% im HomeOffice arbeite. Mir steht theoretisch ein Arbeitsplatz zur Verfügung, weshalb ich keine Bescheinigung von meinem Arbeitgeber erhalte, um ein häusliches Arbeitszimmer abzusetzen, obwohl der Mittelpunkt dieser Tätigkeit im HomeOffice liegt.
    2. Nebenbei bin ich freiberuflicher Dozent an einer Online-Hochschule (auf Honorarbasis, schätzungsweise wöchentlich 4std. Aufwand). Diese Tätigkeit übe ich komplett im HomeOffice aus und mir steht kein Arbeitsplatz zur Verfügung.

    Fang mal ganz anders an zu denken: Werde Dir klar, was Du verdienst, und wieviel Steuer Du für einen Mehrverdienst von z.B. 1000 € zahlst (oder was Du herausbekommst, wenn Du 1000 € absetzen kannst). Bedenke weiterhin, daß im Steuertarif eine Werbungskostenpauschale von 1230 € eingebaut ist (gilt für 2024). Erst wenn Du mehr als das absetzen kannst, wirkt sich das steuerlich überhaupt aus.


    Wenn Du Werbungskosten absetzen kannst, solltest Du Dich nicht darüber freuen, daß Du Steuer zurückbekommst, sondern darüber ärgern, daß Du dieses Geld überhaupt ausgeben mußtest. Eigentlich solltest Du für Deine Arbeit Geld bekommen und nicht noch für Arbeitsmittel Geld ausgeben müssen - und selbst beim höchsten Steuersatz bleibt Dein Anteil an diesen Kosten über der Hälfte.


    Noch schlimmer: Die Werbungskostenpauschale hat steuerlich die Wirkung, daß Du die ersten 1230 € Werbungskosten voll bezahlst, also aus dem Netto. Werbungskosten über der Pauschale zahlen die meisten Leute zu etwa 2/3 selber.



    Ein häusliches Arbeitszimmer für Angestellte ist seit vielen Jahren Streitpunkt zwischen Steuerzahlern und Finanzamt. Es ist schon immer extrem schwierig für Angestellte gewesen, ein Arbeitszimmer anerkannt zu bekommen - und die Abzugsmöglichkeit war auf 1200 € begrenzt. Seit 2023 es quasi unmöglich, daß ein Angestellter ein Arbeitszimmer akzeptiert bekommt. Du solltest Dich sinnvollerweise nicht in dieses Detail verbeißen.


    Bei Licht besehen haben sich die Verhältnisse für Angestellte mit der Homeoffice-Pauschale verbessert: Das absetzbare Volumen ist quasi gleich geblieben, aber das Finanzamt winkt die Ausgabe fast unbesehen durch.


    Verlege Dich lieber auf die Ausstattung Deines Arbeitsraums: Die geht nämlich extra. Und wenn Du die Werbungspauschale mit der Homeofficepauschale schon voll hast, wirkt sich jede Ausgabe in Arbeitszimmerausstattung steuerlich aus.


    Und doch ist es besser, Dein Arbeitgeber zahlt die Sachen. Er könnte Dir beispielsweise steuer- und abgabenfrei Deinen Telefonanschluß sponsern (Grenze: 50 € monatlich). Das ist günstiger, als wenn Du ihn selbst bezahlst und dann bei Homeofficenutzung lächerliche 20% (also etwa 8 €/m) ansetzen darfst.


    Für Deine Honorartätigkeit hast Du vermutlich einen Anspruch auf die Übungsleiterpauschale (3000 €/a steuerfrei oder 250 €/m). Das ist ja auch schon mal nicht schlecht. Wenn Du diese Tätigkeit in Deinem steuerlich bereits berücksichtigten Arbeitszimmer ausführst, wirst Du den gleichen Raum nicht ein zweites Mal absetzen können.