Srompreiserhöhung

  • Grundversorgung kannst Du immer kurzfristig kündigen, dafür brauchst Du kein Sonderkündigungsrecht zu bemühen.

  • Ich kann zumindest berichten, dass man beim neuen Stromvertrag ein gewünschtes Belieferungsdatum angibt, z.B. 01.03.24 und wenn man im alten Vertrag eine längere Kündigungsfrist hätte, z.B. 15.04.24, dann würde das eben einfach auf dieses umgesetzt werden.
    Es reichte bei mir bislang immer aus, den neuen Stromversorger via Internet zu beauftragten, der alte schickte dann eine Kündigungsbestätigung. Ansonsten muss man sowohl dem neuen, als auch alten - manchmal auch dem Netzbetreiber - zum Wechselzeitpunkt den Stromzählerstand übermitteln, das geht in der Regel aber auch online.

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