Rürup Rente mit BUZ

  • Hallo liebe Community,

    ich habe mir leider Mitte/Ende 2022 eine Rürup Rente mit BUZ bei der Stuttgarter von meinem Berater andrehen lassen.

    In diesen Vertrag werden monatlich mehr als 200 € eingezahlt.

    Zu der Zeit habe ich mich von den steuerlichen blenden lassen.


    Zu mir:

    Ich bin 30 Jahre alt, angestellt nicht selbstständig.


    Meine Frage ist, wie ich mit diesem Vertrag am Besten umgehen soll?

    Wenn ich dazu meinen Berater fragen würde, bekäme ich wahrscheinlich nur die Antwort, wie toll dieser Vertrag doch ist.


    Wäre es in diesem Fall sinnvoll (/möglich), die BUZ aufzukündigen und den Vertrag beitragsfrei zu stellen?

    Immerhin sind die Ausgaben für diesen Vertrag momentan noch in einem überschaubaren Rahmen.

  • Hallo Commander , worin sehen Sie denn die für Sie relevanten Nachteile dieses Vertrags, dass Sie über eine Kündigung nachdenken?


    Generell ist die BU der Stuttgarter nach unserer Klassifizierung (siehe unsere Website "Was ist die für Sie beste Berufsunfähigkeitsversicherung?" ein einfacherer "Renault". Insbesondere mit einem akademischen Abschluss ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie das Preis-/Leistungsverhältnis Ihrer BU deutlich verbessern können, unabhängig davon ob als SBU (selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung) oder als in Kombination mit einer Basis- oder Rürup-Rente steuerlich absetzbare BUZ / Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.


    Wichtige Frage: Sind Sie immer noch gesund genug für den Neuabschluss einer BU? Das sollten Sie als erstes von einem Fachmann klären lassen.


    Wenn es da Probleme gibt und Sie nun lieber eine SBU als eine BUZ hätten, könnten Sie mit der Stuttgarter die Möglichkeit des "Entkoppelns" der BUZ klären = Trennung der Verträge in eine neue SBU und eine separate Basisrente, die ggf. beitragsfrei gestellt wird. Mehr dazu steht auf unserer Website wenn Sie z.B. nach "Entkoppeln BUZ" googeln. Das Ergebnis können Sie hier gerne verlinken - ich selbst darf's laut Community Regeln nicht. :)


    Achtung: Bei einem Wechsel der BU beginnen die Fristen gem. § 19 VVG neu zu laufen, d.h. die 5 bzw. 10 Jahre, in denen die Gesellschaft auf Falschangaben in den Gesundheitsfragen reagieren kann. Bei der alten BU ist ein Teil dieser Fristen schon abgelaufen. Dieser Umstand könnte relevant werden, wenn Gesundheitsfragen nicht sorgfältig genug beantwortet werden. Auch deshalb würde ich mich an Ihrer Stelle an einen Experten wenden. Finanztip empfiehlt dazu ja einige. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.