Rente plus Job, Status als Arbeitnehmer

  • Guten Tag,

    bin neu in diesem Forum. Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Rente plus Job. Zu meiner Person: Bin Jahrgang 1960, arbeite als Angestellte, monatl. Bruttoverdienst € 2.900, Steuerklasse 1. Regulär würde ich im September 2026 in Rente gehen. Nun lese ich öfters von der Teilrente bis zu 99,9% und frage mich, ob es auch ein Modell für mich sein könnte um einen finanziellen Vorteil zu erhalten.

    Welche Vor- bzw. Nachteile habe ich, wenn ich weiterhin arbeite und eine Teilrente beziehe? Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Ich habe etwas Bedenken, zumal in meinem Arbeitsvertrag steht dass das Arbeitsverhältnis spätestens mit Ablauf des Monats in dem der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht, endet. So ganz klar ist mir die Formulierung „gesetzliches Rentenalter“ nicht, ob es die Rente mit 66 + 4 Monaten oder auch schon früher betrifft? U.U. kann es mir ja passieren, das mein Arbeitsvertrag beendet ist?

    Freue mich über Eure/Ihre Hilfe!

  • Hallo.

    Besteht denn die Möglichkeit eines früheren Rentenbeginns (mit/ohne Abschläge)?

    Die gesetzliche Rentenversicherung berät hierzu kostenlos.

    Die Teilrente kann sinnvoll sein, um den Anspruch auf Krankengeld zu erhalten, kann aber Auswirkungen auf den Anspruch auf die Auszahlung einer Betriebsrente haben. (VBL und die Zusatzversorgungen der Kirchen zahlen nur ab Bezug einer Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.)

    Zum Rentenalter und Arbeitsvertrag äußert sich das Gesetz auch:

    § 41 SGB VI - Altersrente und Kündigungsschutz - dejure.org

    Ich hoffe, das hilft schon einmal weiter.

  • Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ein früherer Rentenbeginn ist mit Abschlägen möglich. Habe demnächst auch ein Beratungsgespräch DRV.

    Den juristischen Text habe ich nicht wirklich verstanden ;) Sollte ich mich tatsächlich für die Teilrente entscheiden, werde ich vorab meine Rechtsschutzversicherung zu dem Thema Arbeitsvertrag befragen.

  • Übersetzt steht da, wenn im Arbeitsvertrag steht "mit Erreichen des Rentenalters endet das Beschäftigungsverhältnis automatisch" ist damit die Regelaltersgrenze (66 +X) gemeint, es sei denn Ihr (Du und Dein Arbeitgeber) habt Euch innerhalb der letzten 3 Jahre auf etwas anderes geeinigt.

    Hat Dein Arbeitgeber Probleme Stellen zeitnah zu besetzen oder rennen ihm die Bewerber die Bude ein?