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Bei einem Arbeitnehmer mit Steuerklasse I behält der Arbeitgeber typischerweise genau richtig viel Steuer ein. Du bekommst allenfalls Geld zurück, wenn Du was absetzen kannst, wovon der Arbeitgeber nichts weiß.
Das ist zwar für Menschen mit Kirchensteuerpflicht nicht so. Wenn aber eine dieser Konstellationen vorliegt, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.