Auszahlung Riester-Vertrag

  • Hallo zusammen,


    ich kann leider nirgendwo eine Antwort auf meine Frage finden, deshalb stelle ich sie hier.


    Ich möchte meinen Riester-Vertrag bei Union Investment kündigen (förderschädlich), da ich das Geld lieber in ETF anlegen möchte.

    Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Da es sich um einen Fondssparplan handelt, stellt sich mir die Frage, zu welchem Stichtag die Kurse für die Auszahlung berechnet werden. Aktuell stehen die Kurse ja ganz gut.
    Im schlechtesten Fall könnten die Kurse innerhalb dieser Kündigungsfrist allerdings fallen und ich muss noch draufzahlen.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Moin Siggili


    da frag doch mal bei deinem Sparplananbieter nach.

    Ein paar Tage wird dein Geld wohl nicht investiert sein, das lässt sich nicht verhindern.

    Die Zulagen und gewährten Steuervorteile zieht die Zulagenstelle direkt ab.

    Solltest du Gewinn in deinem Vertrag haben denke an die Rückstellung für die Steuernachzahlung auf deinen Gewinn aus der Riesterrente. Die Nachzahlung wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz berechnet.

    Kannst du dir selber grob überschlagen wieviel das sein könnte. Einfach den Gewinn zum Jahres-Einkommen hinzuaddieren und ausrechnen. Dann die Steuern ohne Gewinn mit den Steuern mit Gewinn abziehen und schon weißt du in etwa was du noch nachzahlen darfst.


    Lohn- und Einkommensteuerrechner:Einkommensteuer - Berechnung


    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.

  • Hallo Horst Talski,


    vielen Dank für deine Antwort.

    Bei der Berechnung der Steuern komme ich gerade leider nicht mit.

    Deswegen vielleicht kurz ein paar Zahlen:


    Depotwert: 7.500,-

    davon Eigene Einzahlungen: 4.000,-

    davon Zulagen: 1.700,-

    davon Wertentwicklung: 1.000,-


    Gesparte Steuer lt. Steuererklärungen: 656,-


    Nach meiner Rechnung erhalte ich 7.500 - 1.700 - 656 = 5.144,-€ ausgezahlt.

    Die 1.000,- Wertentwicklung muss ich dann noch versteuern (mit eigenem Steuersatz statt 25% +Soli?) . Dieser Wert wird von den 5.145,- abgezogen. Macht bei meiner Rechnung (ca. 15% pers. Steuersatz ca. 150,- Steuern aus. Also wäre der Erstattungsbetrag 5.144 - 150 = 4.994,-.

    Ist das so korrekt?


    Für die Steuernachzahlung meldet sich vermutlich das Finanzamt bei mir, richtig?


    Viele Grüße

  • Für die Steuernachzahlung meldet sich vermutlich das Finanzamt bei mir, richtig?

    Da kannst du von ausgehen das die sich bei Dir melden.


    Über den Daumen gepeilt müsste das so stimmen. Sind ja nicht die riesen Summen nur solltest du das auf dem Schirm haben das da noch was kommt.

  • Nach meinem Verständnis zahlst Du die Steuern auf die Differenz zwischen Deinen Einzahlungen und dem Auszahlungsbetrag (5.144 - 4.000 = 1.144 steuerpflichtiger Gewinn).


    Diese Einnahmen musst Du in Deiner Steuererklärung angeben und mit Deinem Spitzensteuersatz versteuern (nicht mit Deinem Durchschnittssteuersatz). Spitzensteuersatz ist der Steuersatz, den Du auf Deinen letzten Euro zahlst (zB 35%), Durchschnittssteuersatz ist der Satz, den Du auf Dein gesamtes Einkommen zahlst (zB 15%).


    Die Kurse werden im Zweifel zum Auszahlungstag berechnet, d.h. das Kursrisiko bleibt.


  • P.S.: die Wertentwicklung ist übrigens nach Deinen Zahlen 1.800 Euro (7.500 - 5.700), nicht nur 1.000 Euro. Die Steuererstattungen hast Du ja bar erhalten und bereits in ETFs angelegt oder anderweitig ausgegeben; sie liegen nicht in Deinem Riestervertrag.

  • Nach meinem Verständnis zahlst Du die Steuern auf die Differenz zwischen Deinen Einzahlungen und dem Auszahlungsbetrag

    Mir hat das Finanzamt dann auch noch eine Steuervorauszahlung in Höhe des Überschussese zwischen Einzahlungen und Auszahlungen aufgebrummt.

    Konnte ich aber nach einem Telefonat mit dem Finanzamt rückgängig machen.

  • Ich meinte, den darauf entfallenden Steuerbetrag.

  • Kurzes Update:
    Kündigungsschreiben am Montagabend bei der Volksbank abgegeben.

    Heute wurde der Betrag auf mein Konto überwiesen.

    Dass es so schnell geht, damit hätte ich nicht gerechnet. Auch mal was positives.


    Mir wurden jetzt ca. 5.300,-€ überwiesen. Nach erster Einschätzung hätte ich gesagt, dass die gesparten Steuern dort bereits abgezogen wurden.

    Ich vermute, dass da noch ein Brief von der Union Investment kommen wird, wo der Betrag nochmal erläutert wird mit der Info, ob ich mich nochmal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen muss.

  • So, ich habe nun die Abrechnung von der Union Investment bekommen.
    Dort steht folgender Text zur Auflösung der Riester-Rente:


    "Sie haben Ihren Altersvorsorgevertrag vorzeitig aufgelöst. In diesem Fall fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Ihnen gewährte Förderung zurück. Zum Jahresende erhalten Sie die Bescheinigung nach § 94 Abs. 1 EStG über die zurückgeforderten Beträge sowie die bis zur Auflösung angefallenen Erträge. Durch die Auflösung werden die bisher steuerfreien Erträge in diesem Jahr für Sie steuerpflichtig. Die Höhe der Erträge entnehmen Sie der Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 EStG. Zum Jahresende erhalten Sie diese zur Vorlage
    beim Finanzamt.
    Die Rückzahlung der staatlichen Förderung können Sie im Nachlassfall im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung geltend machen"


    Ich stehe nun etwas auf dem Schlauch.

    Ich verstehe es so, dass ich am Jahresende eine Übersicht bekomme, welche Erträge ich noch versteuern muss.

    Ich vermute in dieser Übersicht steht auch die Höhe der bislang erhaltenen Steuerersparnisse, die ich dann noch zurückzahlen muss?

    Muss ich dies dann selbst über die Steuererklärung erledigen?

  • Die Steuerersparnisse über die Altersvorsorge hinaus auf deinem Lohnsteuerjahresausgleich zieht die ZfA direkt mit den Zulagen ab.


    Was du jetzt noch mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern musst ist der Gewinn aus Kapitalanlage der Riesterrente. Diese Abrechnung erhältst du Anfang nächsten Jahres und darfst das dann in deinen Lohnsteuerjahresausgleich als Einnahmen verbuchen und versteuern.

    Das solltest du auch nicht vergessen, da die ZfA dein Finanzamt informiert.

  • Hallo

    Werden die Kapitalerträge nicht pauschal mit 30 % versteuert?

    Mit dem persönlichen Steuersatz nur wenn der darunter liegt, oder?


    Gruß Udo

  • Hallo zusammen,


    ich habe nun die entsprechenden Bescheinigungen für den Verkauf meiner bAV im letzten Jahr bekommen.


    Außerdem kam noch eine Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung (§ 22 Nummer 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz - EStG) für das Kalenderjahr 2024:


    "Folgende Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung im Kalenderjahr unterliegen der Besteuerung nach § 22 Nummer 5 EStG:
    § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe c EStG: 15,08€
    § 22 Nummer 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe c EStG: 974,61€"


    "Wichtige Information für Ihre Einkommensteuererklärung:
    Sie haben Auszahlungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag erhalten. In dieser Mitteilung bescheinigen wir Ihnen die zu versteuernden Leistungen."


    Oben auf der Mitteilung steht jedoch:
    " Wichtiger Hinweis:

    Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der
    steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus Ihrer inländischen betrieblichen Altersversorgung. Die Daten werden elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt und automatisch berücksichtigt. Bitte füllen Sie die Anlage
    R-AV/ bAV zur Einkommensteuererklärung nur aus,
    wenn Sie von den hier bescheinigten Daten abweichen oder Ergänzungen vornehmen möchten."


    Ich bin jetzt etwas überfragt. Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben oder ist dies schon erledigt? Was ist, wenn ich keine abgebe?

  • Eine Steuererklärung gibt niemand anderes für dich ab. Das musst du schon selber machen.


    Die Daten sind an das Finanzamt übertragen worden.

    Das ist klar. Die Frage ist, ob ich überhaupt eine machen muss. Da ich mit hoher Wahrscheinlichkeit eh nichts wiederbekommen würde, würde ich nämlich normalerweise keine machen.


    Mich irritiert vor Allem der Satz "Bitte füllen Sie die Anlage R-AV/ bAV zur Einkommensteuererklärung nur aus, wenn Sie von den hier bescheinigten Daten abweichen oder Ergänzungen vornehmen möchten."

  • Mich irritiert vor Allem der Satz "Bitte füllen Sie die Anlage R-AV/ bAV zur Einkommensteuererklärung nur aus, wenn Sie von den hier bescheinigten Daten abweichen oder Ergänzungen vornehmen möchten."

    Heisst:

    Was an Daten bereits vorliegt, muss man nicht noch extra mitteilen.

  • Die Frage ist, ob ich überhaupt eine [Steuererklärung] machen muss. Da ich mit hoher Wahrscheinlichkeit eh nichts wiederbekommen würde, würde ich nämlich normalerweise keine machen.

    Du hast Dir Deinen Riestervertrag förderschädlich auszahlen lassen. In diesem Fall könnte man vermuten, daß Du Steuer nachzahlen mußt. Ob das der Fall ist, kann von uns hier mangels Zahlen keiner ahnen.


    Ich würde an Deiner Stelle meine Daten in ein Steuerprogramm eintippen, dann siehst Du, was Sache ist.