Hallo zusammen,
leider habe ich Ende 2023 vergessen meine freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung) für 2019 abzugeben. Mir ist das Anfang Januar 2024 aufgefallen und ich habe mein Finanzamt angerufen. Die Dame am Telefon sah im System nach und sagte mir es ist nicht zu spät die Steuererklärung abzugeben. Also gab ich die Erklärung noch am selben Tag mit ELSTER ab.
Im Februar kam der Bescheid des FA, dass die Erklärung zu spät abgegebe wurde. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt mit Verweis auf das Telefonat. Daraufhin kam die Antwort des FA dass sie "keine Möglichkeit sehen den Einsrpuch stattzugeben".
Ab 2020 hatte ich Pachteinnahmen durch einen Acker. War also Pflichtveranlagt - die Steuererklärung hatte ich entsprechend abgegeben. Die Pacht wurde mir aber bereits 2019 Bar ausgezahlt, obwohl der Acker noch nicht notariell überschrieben war.
Jetzt zu meinen Fragen:
- Macht es wohl Sinn gegen die Ablehnung des FA Einspruch einzulegen?
- Ich könnte jetzt versuchen meine 2019er Steuererklärung abzuändern und die Pachteinnahmen zu ergänzen (500€). Dann bin ich Pflichtveranlagt für 2019. Und müsste entsprechend Verspätungszuschlag zahlen. Ohne Zuschlag würde ich ca. 1.800€ vom FA zurück bekommen.
Spricht da etwas dagegen, hätte das weitere Konsquenzen?
Viele Grüße
Alexander