Ich habe eine Rechnung von Renovierungsarbeiten, die wir über 2023/24 durchgeführt haben. Ich habe letztes Jahr Teilrechnungen bezahlt, und die letzte Rechnung kam heute.
Wir haben 75 % der Rechnung im Jahr 2023 bezahlt. Nur die letzte Rechnung die wir gestern erhalten haben hat den Lohnanteil.
Sollen wir 75 % des Lohnanteils in unserer Steuererklärung 2023 und 25 % des Lohnanteils in unserer Steuererklärung 2024 angeben?
Oder 100 % des Lohnanteils in der Steuererklärung 2024, weil wir zu diesem Zeitpunkt die letzte Rechnung bezahlt haben?
Nachricht von Handwerker:
Zitatauf der 7. Seiten steht der Betrag für das Finanzamt.
Für die Abschlagszahlungen gibt es keine Aufstellung.
Der Leistungszeitraum ist auch aufgeführt.
Der Lohnanteil dieser Handwerkerrechnung beträgt inkl. Umsatzsteuer 5.892,29 €
Der Leistungszeitraum ist vom 17.04.2023 bis 17.01.2024.