Berufsunfähigkeitsversicherung - private und betriebliche Absicherung

  • Hallo,


    ich habe eine private Berufsunfähigkeitsversicherung über ca. 30000€ / Jahr, und eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung die ich jährlich flexibel wählen kann, momentan über ca. 25000€ / Jahr.


    Nun mache ich mir Gedanken, ob hier die private Versicherung evtl. eine Überversicherung monieren könnte, und es deswegen im Versicherungsfall zu Problemen kommen könnte.


    Hat hier jemand Erfahrungswerte mit solch einer Konstellation, oder könnte mir raten wie ich hier am besten vorgehen könnte?


    Danke und viele Grüße

  • Bei der Suche nach "Höhe Berufsunfähigkeitsrente Bereicherungsverbot" finden sich dazu die folgenden Ausführungen auf unserer Website:


    Was passiert, wenn Sie zunächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung über z.B. 3.500 EUR abschließen, Sie nach ein paar Jahren aber Elternzeit oder eine sonstige Auszeit nehmen bzw. nur noch Teilzeit arbeiten und/oder promovieren oder sich selbstständig gemacht haben und für eine gewisse Zeit deutlich weniger verdienen? Wird im Leistungsfall dann trotzdem die volle BU Rente ausgezahlt, oder zahlt die Versicherung dann nur eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe des aktuellen Einkommens wegen „Überversicherung“?


    In § 200 VVG steht unter der Überschrift „Bereicherungsverbot“, dass „die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen“ dürfen. Diese Vorschrift gilt jedoch, wie die Einordnung im 8. Kapitel des Versicherungsvertragsgesetzes zeigt, nur für die Krankenversicherung und nicht generell für alle Versicherungssparten. Außerdem ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Schadensversicherung, sondern eine sog. „Summenversicherung“. Das heißt wenn Sie eine bestimmte BU Höhe korrekt versichert haben, wird dieser Betrag im Fall der BU auch geleistet, unabhängig davon, wie hoch zu diesem Zeitpunkt Ihr Einkommen ausfällt.


    Wenn die BU also nach den sog. "Annahmerichtlinien" des jeweiligen Versicherers korrekt abgeschlossen wurde, leistet sie voll, auch wenn danach das Einkommen sinkt oder noch eine (generell nicht sonderlich empfehlenswerte) betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe Google Suche nach diesem Stichwort) abgeschlossen wurde. War die Reihenfolge umgekehrt, hätte man die betriebliche BU beim Abschluss angeben müssen. Ist das in diesem Fall erfolgt HeikoL ?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Danke für die Antwort. Ich hatte damals angegeben, dass ich zusätzlich eine berufliche BUZ habe, mit jährlichen Wahlmöglichkeiten (der AG stellt hier ein Budget zur Verfügung und Wahlmöglichkeiten ob BUZ, Altersvorsorge, Hinterbliebenenversorgung).


    Es wird bei der Versicherung erwähnt, dass die BU-Rente nicht mehr als 60% des durchschn. Bruttoeinkommens der letzten drei Jahre übersteigen darf, was bei mir zutreffen würde, selbst wenn beide BU-Versicherungen voll zahlen würden.