Herr Scharpenberg schreibt in seinem Artikel: Abschläge von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat nur auf den Teil der Rente fällig, den Du vorzeitig in Anspruch genommen hast.
Das bestreitet die die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Deren Aussage: Die 0,3 % pro vorgezogenen Monat gilt lebenslang für die gesamte 100 % Altersrente und nicht nur für den Teil, den man in Anspruch genommen hat.
Gibt es dazu einen gesetzlichen Hinweis ? Vorab vielen Dank.