Liebe Gemeinde,
Ein Berliner stellte am 10. 1. 2024 online einen Wohngeldantrag beim zuständigen Bezirksamt.
Am 21. 3. 2024 bekommt der Berliner Papierpost vom Bezirksamt zum Wohngeldantrag.
Hier heißt es: Unterlagen sind noch nachzureichen, Gehaltsbrief 1/2024, eine vom Arbeitsgeber auszufüllende Arbeitsbescheinigung .
Nachweis der " Arbeitssuchend Meldung bei der Agentur für Arbeit" oder ärztliches Attest, das eine Vollzeitbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. ?!
Dann ein Verweis auf missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld, gemäß Paragraph 21 Wohngeldgesetz.
Daraufffolgend ein Absatz "Juristendeutsch" - Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 18. April 2013 Az. 5c 21/12
Versteht kein durchschnittlich strukturierter Mitteleuropäer.
Der Berliner kann der Sache also nicht ganz folgen. An seinen Arbeitsumständen, Einkomens - und Lebensumständen hat sich nichts geändert. So hatte er auch den Online Wohngeldantrag im Januar 2023 gestellt und Wohngeld erhalten ohne eine Arbeitsbescheinigung oder die o.g. Nachweise erbringen zu müssen.
An seiner Bruttowarmmiete hat sich auch nichts geändert. Die beträgt seit dem September 2022 64% seines Einkommens.
Der Berliner arbeitet seit 3 Jahren 25h in der Woche, da er seine jetzt 86 jährige Mutter pflegt, betreut und versorgt.
Kann dazu jemand etwas sinnvolles sagen, erklären oder irgendwie zur Erhellung beitragen?
Vielen Dank und Grüße
ikopi