Berlin Wohngeldantrag

  • Liebe Gemeinde,


    Ein Berliner stellte am 10. 1. 2024 online einen Wohngeldantrag beim zuständigen Bezirksamt.
    Am 21. 3. 2024 bekommt der Berliner Papierpost vom Bezirksamt zum Wohngeldantrag.

    Hier heißt es: Unterlagen sind noch nachzureichen, Gehaltsbrief 1/2024, eine vom Arbeitsgeber auszufüllende Arbeitsbescheinigung .

    Nachweis der " Arbeitssuchend Meldung bei der Agentur für Arbeit" oder ärztliches Attest, das eine Vollzeitbeschäftigung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. ?!


    Dann ein Verweis auf missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld, gemäß Paragraph 21 Wohngeldgesetz.

    Daraufffolgend ein Absatz "Juristendeutsch" - Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 18. April 2013 Az. 5c 21/12

    Versteht kein durchschnittlich strukturierter Mitteleuropäer.


    Der Berliner kann der Sache also nicht ganz folgen. An seinen Arbeitsumständen, Einkomens - und Lebensumständen hat sich nichts geändert. So hatte er auch den Online Wohngeldantrag im Januar 2023 gestellt und Wohngeld erhalten ohne eine Arbeitsbescheinigung oder die o.g. Nachweise erbringen zu müssen.

    An seiner Bruttowarmmiete hat sich auch nichts geändert. Die beträgt seit dem September 2022 64% seines Einkommens.

    Der Berliner arbeitet seit 3 Jahren 25h in der Woche, da er seine jetzt 86 jährige Mutter pflegt, betreut und versorgt.


    Kann dazu jemand etwas sinnvolles sagen, erklären oder irgendwie zur Erhellung beitragen?

    Vielen Dank und Grüße

    ikopi

  • Spricht etwas dagegen, die erbetenen Unterlagen einzureichen?


    Die Gehaltsbescheinigung hast Du ja wahrscheinlich schon, die Bescheinigung des Arbeitsgebers dürfte auch kein Problem sein und der Arzt und/oder die Pflegekasse Deiner Mutter können doch sicherlich auch die Pflegebedürftigkeit und die häusliche Pflege und Betreuung durch Dich bestätigen.


    Ich würde das als eine ganz normale routinemäßige Nachfrage sehen. Es reicht vermutlich nicht, einfach nur Wohngeld zu beantragen, sondern es können auch Nachweise gefordert werden, wie überall, wo es Geld gibt.

  • Bin bei Wanderlust: Die fragen regelmäßig nach, ob der Bedarf noch besteht und der Missbrauchsparagraf ist einfach eine kleine Abschreckung im Sinne von "Wenn sich was geändert hat, darf man nicht einfach weiter Wohngeld beziehen, denkense dran."

    Steht auf dem Schreiben ein Kontakt drauf? Dann würd ich einfach dort anrufen und freundlich nachfragen :)

  • Wenn das

    ... An seinen Arbeitsumständen, Einkomens - und Lebensumständen hat sich nichts geändert. ...

    so ist, kann es ja auch nicht schwer sein, der Behörde die geforderten Nachweise vorzulegen.