Direktversicherung vor 2005,bereits 2003 umgewandelt,Beiträge von Krankenkasse gefordert

  • Hallo zusammen,


    welch ein hoffentlich glücklicher Zufall, dass ich auf dieses Forum gestolpert bin, bei der Suche nach einer korrekten Antwort auf meine nachfolgende Frage.


    Folgendes:

    • Im Jahr 2002, habe ich über meinen damaligen Arbeitgeber, eine Direktversicherung abgeschlossen. Jährliche Zahlung ca. 730€ im Jahr.
    • Im Jahr 1999, habe ich über meinen damaligen Arbeitgeber, eine Direktversicherung abgeschlossen. Jährliche Zahlung ca. 1100€ im Jahr.


    Beide Versicherungen wurden seit Oktober 2003, von mir bis über meinen Renteneintritt hinaus, komplett übernommen und weiterbezahlt. Der Arbeitgeber wurde seitdem als Bezugsberechtigter gestrichen und die Versicherung auf mich umgeschrieben.


    Nun wurden in den vergangenen Monaten die Versicherungen ausbezahlt.

    • Zu der Versicherung aus dem Jahr 2022, bekam ich ein Schreiben meiner Krankenkasse, dass ich mich freuen dürfe, keine Beiträge aus Kapitalleistungen zahlen zu müssen.
    • Zu der Versicherung aus dem Jahr 1999, bekam ich nun ein Schreiben, dass ich monatlich 10.01€ an die Kasse überweisen müsste. Zudem wurde die Zahlung aus einer Zusatzversorgungskasse um 6€ gesenkt.




    Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass Versicherungen, welche vor 2005 abgeschlossen wurden, komplett steuerfrei sind. Zudem liefen die Versicherungen bereits seit 2003 auf meinen Namen, was, wie ich bisher angenommen habe, auch dazu führt keine Abgaben zahlen zu müssen da ich sie über 10 Jahre selbst bezahlt habe.



    Über entsprechende Antworten würde ich mich sehr freuen.



    Besten Dank


    Andreas

  • Hallo.


    Steuerfreiheit hat ja nichts mit SV-Beiträgen zu tun.


    Der Teil der bAVen, der aus der Zeit stammt, in der Du die Beiträge selbst gezahlt hast, ist auch beitragsfrei. Nur der Teil, der als tatsächliche bAV geführt wurde, ist grundsätzlich beitragspflichtig.