NACHTRÄGLICH VERLUSTVORTRÄGE FESTSTELLEN LASSEN
Eine weitere Entscheidung des BFH betrifft die Möglichkeit, die Ausgaben für das Studium oder die Erstausbildung in späteren Jahren – wenn Sie voraussichtlich mehr verdienen – von der Steuer abzusetzen (Urteil vom 13. Januar 2015, Az. IX R 22/14). Mit diesem Urteil hat der BFH die Feststellung von Verlustvorträgen erleichtert. Davon können vor allem Berufsanfänger und Studierende profitieren, die die Kosten ihres mehr als vier Jahre zurückliegenden Studiums noch gar nicht steuerlich geltend gemacht haben – sprich: bisher keine Steuererklärung abgegeben haben.
(http://www.finanztip.de/ausbildungskosten/#ixzz3xVGG8xTZ)
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Liebe Community,
kann man grundlegend die Feststellung von Verlustvorträgen beim Finanzamt auch beantragen, während man noch im Bachelor studiert - also sowieso auf das ausstehende BGH Urteil zur "Verfassungswidrigkeit Werbungskosten nicht für Bachelor abziehbar "verweisen müsste - und nicht zur ESt-Erklärung verpflichtet ist oder ist dies erst möglich ab dem Zeitpunkt, in dem man steuerpflichtiges Einkommen bezieht?
Sofern möglich:
Ich habe gelesen, dass der Verlustvortrag von Werbungskosten für 2008 nur bis Ende 2015 möglich war? (7 Jahre Verjährungsfrist) Heisst das, ich könnte bei meiner Steuererklärung für 2016 - sofern diese für mich möglich - die in 2008 entstandenen Kosten in der Hoffnung auf ein für mich positives BGH-Urteil in der Zukunft - nicht mehr berücksichtigen lassen, aber die ab 2009?
"So auch in einem bahnbrechenden Urteil, mit dem es das Gericht tausenden von Studenten ermöglicht, sich bisher noch nicht geltend gemachte Ansprüche gegenüber dem Fiskus zu sichern – sogar noch rückwirkend bis zum Jahr 2008 (Az. IX R 22/14). Es geht um den sogenannten Verlustvortrag von Werbungskosten. Dieser lässt sich nach Ansicht der Richter auch dann noch beantragen, wenn ein Student bis dato gar keineSteuererklärungabgegeben hat, und sogar dann, wenn die Frist zur Abgabe – vier Jahre –schon abgelaufen ist. Die Verjährungsfrist für die gesonderte Verlustfeststellung beträgt sieben Jahre. „Haben Studenten also im Jahr 2008 oder später Verluste erzielt, können sie die Feststellung jetzt noch nachholen“, erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine. Angenehme Folge: Diese Verluste dürfen die Studenten später mit Einkünften ausgleichen, die sie nach Abschluss ihres Studiums im Beruf erzielen."
(http://www.focus.de/finanzen/s…n-zurueck_id_4788787.html)
Viele Grüße und Vielen Dank im Voraus
Alf