Guten Abend,
ich weiß, dass zu diesem Thema bereits mehrere Threads und auch Berichte geschrieben worden sind. Aber ich habe noch ein paar Fragen bezüglich der Widerrufsbelehrung. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier ein paar Antworten und Tipps bekomme.
Also folgender Fall liegt vor.
Wir haben unsere Immobilie mit zwei Darlehensverträgen (als Festdarlehen) jeweils in Kombination mit einem Bausparvertrag im Jahre 2003 finanziert. Der Darlehenszins war auf 10 Jahre festgelegt. Im Jahre 2011 kam unser damaliger Berater auf uns zu und schlug uns eine Prolongation unserer Verträge vor. Nichtsahnend schlossen wir diese dann auch ab. Zu dem Zeitpunkt habe ich mich mit diesem Thema - leider - noch nicht so umfassend beschäftigt, wie jetzt. Damit verbunden waren dann auch Zinssätze, die in keinster Weise mit den heutigen Sätzen vergleichbar sind. Wie gesagt, wurde dann eine vorzeitige Prolongation gemacht. Dabei wurden die Darlehensbeträge mittels der Bausparverträge geteilt und neue Verträge abgeschlossen.
Und nun meine Frage: Bei dem einen Darlehensvertrag von 2003 gibt es eine Widerrufsbelehrung. Der neue Darlehensvertrag, der für diesen Kredit im Jahr 2011 geschlossen wurde, enthält jedoch keine Widerrufsbelehrung. Ist das so richtig oder fehlt hier die Widerrufsbelehrung?
Im Übrigen ist die Widerrufsbelehrung im zweiten Darlehensvertrag von 2003 inhaltlich nicht identisch mit dem des ersten Vertrages, weswegen ich mir bei der Formulierung auch nicht sicher bin.
Ich habe zu diesem Thema hier bereits viel gelesen, bin mir aber nach wie vor nicht sicher, ob das alles so richtig ist.
Für Antworten bin ich dankbar.
Gruß Henk