Die ESt Erklärung erstelle ich mittels ELSTER. In der Veranlagung sind die Kapitalerträge (abzgl. Sparerfreibetrag) in der Summe der Einkünfte enthalten, de facto wie steuerpflichtiger Teil der Altersrenten oder andere Einkünfte. In meinem Fall werden es für das laufende Jahr 2024 mindestens 30.000 € sein, vor allem durch realisierte Gewinne aus Aktienfondsverkäufen (im Zsh. mit der Umschichtung von Risiko- in Sicherheitsbaustein). Mir werden in 2024 voraussichtlich 15.000 €, ggf. auch mehr, Heilbehandlungskosten entstehen die sozusagen "zwangsläufig" sind (primär ZA-Leistungen). Elster sieht quasi automatiosch vor das die Günstigerprüfung in der Anlage KAP angekreuzt wird. Dadurch werden die Kapitalerträge als Einkünfte berücksichtigt und erhöhen - so in meinem Fall - exorbitant die Höhe der zumutbaren Belastung, jedenfalls vermute ich das so (bislang ergab sich diese Problemstellung noch nicht, aber für 2024 schätze ich das so ein. Liege ich mit meiner Vermutung (Befürchtung) richtig oder stellt sich der Sachverhalt doch anders dar bzw. was müsste ich tun. Herzlichen Dank
Einfluß der Kapitalerträge auf die zumutbare Belastung, ja oder nein?
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Horst54 -
14. April 2024 um 17:26 -
Erledigt
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Hallo Horst54,
einmal eine pragmatische Frage: Müssen Sie die Kapitalerträge deklarieren, d.h. die Anlage KAP ausfüllen?
Gruß Pumphut
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ich erstelle die Kapitalerträge da bei mir als verheirateter Rentner die Ø %uale ESt-Belastung unter der der 25%igen Abgeltungssteuer liegt, deshalb ich "im Normalfall" Rückerstattungen abgeführter Abgeltungssteuer erhalte, vor allem auch große Teile des SolZ zurückerhalte.
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Kurze und knappe Antwort auf die Eingangsfrage: Ja.
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Hallo Horst54,
da sollten Sie die Varianten mit und ohne KAP dieses Jahr vergleichen.
Gruß Pumphut
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ja, ich werde bei Elster zu gegebener Zeit einmal mit und einmal ohne Anlage KAP die EST erstellen, dann "schaun wir mal", LG