Selbstverständlich ist es Usus, dass die Seriosität und die Übereinstimmung mit den Gesetzen bei allen Beratungen Pflicht ist.
Zumindest kann man davon ausgehen, dass alle, welche der Aufsicht, Genehmigung und der Prüfung der jeweiligen Gerichte innerhalb des Rechtsberatungsgesetzes (z.B. Rentenberater u.ä.) sich auch daran halten.