"Die Arbeitszeit der Arbeitnehmerin richtet sich nach den Erfordernissen der ihr übertragenen Tätigkeit. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Beschäftigungsstunden im Jahresdurchschnitt. Eventuell geleistete Mehrarbeit ist mit dem Entgelt abgegolten."Ist der letzte Satz unwirksam?
8352Arbeitszeit
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Gast -
11. September 2014 um 23:59 -
Erledigt
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http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/16…-bedeutungslos/
Laut Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist diese Formulierung unwirksam.