"Die Arbeitszeit der Arbeitnehmerin richtet sich nach den Erfordernissen der ihr übertragenen Tätigkeit. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Beschäftigungsstunden im Jahresdurchschnitt. Eventuell geleistete Mehrarbeit ist mit dem Entgelt abgegolten."Ist der letzte Satz unwirksam?
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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