Überfordert mit der Gasrechnung und enthaltener Gaspreisbremse

  • Hallo Zusammen,


    ich bin hier gerade etwas mit der Gasrechnung überfordert.

    Meine Jahresabschlussrechnung 2023 ist für mich völlig unübersichtlich und durch Kündigung des Anbieters zum 30.03.2024 habe ich nun 2 Rechnungen, welche sich über die Zeiträume 01.10.2022 bis 30.03.2024 strecken. Noch dazu hat sich der AP im Jahr 2023 insgesamt 3 mal leicht geändert.


    Ich schreibe hier mal die für 2023 relevanten Daten rein und hoffe jemand kann mir sagen, was unterm Strich rauskommen sollte. Danke vorab!


    01.01. - 30.06.: 8.739,84 kWh zu AP 19,33 ct/kWh = 1.689,40 €

    01.07. - 30.09.: 3624,64 kWh zu AP 19,422 ct/kWh = 703,98 €

    01.10. - 31.12.: 6209,04 kWh zu AP 18,77 ct/kWh = 1165,44 €

    Gesamtverbrauch: 18573,52 kWh

    Kosten kWh: 3558,82 €

    Grundpreis: 59,21 €

    Gesamt: 3618,03 €


    Prognose Sep. 2022: 19.110 kWh

    Entlastung somit: 15.288 kWh


    Gezahlte Abschläge 2023:

    01.-02.2023: je 314 € (628 €)

    03.2023: 34,23 € (Verrechnung Entlastung 01. und 02.2023)

    04.-12.2023: je 221 € (1989 €)

    Abschläge Gesamt: 2651,23 €


    Mich verwirrt jetzt, wie man das Ganze durch die sich veränderten AP sauber berechnet. Durch das Zusammenmischen von jeweils 2 Jahren pro Rechnung ist nicht ersichtlich wie viel vom Entlastungskontingent tatsächlich angerechnet wurde. In der einen Rechnung ist von 75% und in der Anderen dann von 41,67% die Rede. Man muss hier schon fast absichtliche Verwirrung der Kunden unterstellen.


    Tausend Dank.

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Der Verbrauch im Jahr 2023 spielt für die Berechnung der monatlichen Entlastungsbeträge keine Rolle.

    Maßgebend ist das monatlich feststehende Entlastungskontingent, hier 15.288x 1/12 = 1.274 kWh/Monat

    Für den März ergibt sich der Entlastungsbetrag aus dem AP am 01.03.2023:

    1.274 x 0,0733 = 93.38 €, rückwirkend auch für Jan und Feb, sowie für April - Juni 2023

    1.274 x 0.07422= 94,56 € je für Juli, August und September

    1.274 x 0,0677 = 86,25 je für Okt., Nov. und Dez.

    Fürs Nachrechnen der gesamten Rechnung habe ich gerade keine Zeit.

    Aber einfach mal die drei Mengen mit den vollen Arbeitspreisen und den Grundpreisen durchrechnen, die Summe der 12 Entlastungsbeträge und der Abschläge abziehen und gucken, ob's passt.

    Der Vergleich ist auch deshalb oft schwierig, weil die Lieferanten teilweise erst mit Nettopreisen arbeiten und erst zum Schluss die MwSt. draufschlagen.

    Ich kann mich auch irren und lasse mich gerne berichtigen.

    berghaus 16.04.24

  • Das Nachrechnen ist bei den Vorgaben jetzt einfach:

    3.618,03 € Jahrespreis 2023 ohne Entlastung
    - 1.102,71 € Summe der Entlastungsbeträge
      - 2.651,23 € Summe der Abschläge
    135,91 € Guthaben

    03.2023: 34,23 € (Verrechnung Entlastung 01. und 02.2023)

    Die Verminderung des Abschlages im März von 314,00 um 280,14 auf 34,23 bestätigt meine Rechnung. Damit wurde sozusagen vorzeitig die drei monatlich festen Entlastungsbeträge von je 1.274 x 0,0733 = 93,38 d.h. 3 x 93,38 = 280,14 € 'ausgezahlt'.

    Dementsprechend wurden für die restlichen 9 Monate die Abschläge von 314 um 93 € auf 221 verringert.

    Gleichwohl müssten in den (beiden) Abrechnungen die tatsächlich gezahlten Abschläge vermerkt sein und unten drunter die Entlastungsbeträge abgezogen werden.

    berghaus 17.04.24

  • Ok, danke, soweit verstanden.

    Was ich aber nicht verstehe ist, warum der Entlastungsbetrag mit 1.274 kWh x (AP - 0.12) berechnet wird. Heißt es denn nicht, dass die 80% zu einem Preis von 12 ct/kWh gedeckelt sind?


    Siehe: https://www.bmwk.de/Redaktion/…trom-gaspreis-bremse.html


    "Gaspreisbremse: Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, wurde der Gaspreis von März 2023 bis zunächst Dezember 2023 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr."


    Und hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=6


    "3. Wie werden Haushalte, Vereine und kleine und mittlere Unternehmen konkret

    entlastet?


    Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen, die bereits von der Soforthilfe im Dezember

    profitiert haben, erhalten seit 1. März entnahmestellenbezogen ein Kontingent in Höhe von 80 %

    ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (dies gilt für die meisten WärmeKunden inklusive Vermieter, sowie im Gasbereich für SLP-Kunden) bzw. ihres Verbrauchs im Jahr 2021 (dies gilt im Gasbereich für RLM-Kunden) zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis. Das heißt, der Preis ist für 80 % des Verbrauchs gedeckelt, und zwar für Erdgas bei 12 ct/kWh, für Wärme bei 9,5 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente muss jeweils der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden."


    Das sagt doch eindeutig, dass, bezogen auf meine Prognose, 15288 kWh mit 12 ct/kWh abgerechnet werden müssen und nur der Rest mit AP.


    Vereinheitlichen wir meine 3 AP zu einem AP von 18 ct/kWh um die Rechnung simpler zu machen.


    3343,23 € Jahrespreis 2023 ohne Entlastung (18573,52 kWh x 0.18 €)

    - 1834,56 € Summe der Entlastungsbeträge (15288 kWh x 0.12 €)

    - 2651,23 € Summe der Abschläge

    1142,56 € Guthaben


    Sorry, falls ich mich hier dämlich anstelle aber so ganz will das nicht in meinen Kopf.

  • Die vorherige Rechnung ist natürlich falsch und müsste dann so aussehen:


    1834,56 € Summe Verbrauch zu 12 ct/kWh (15288 kWh x 0.12 €)

    +591,39 € Summe Verbrauch zu AP ((18573,52 kWh - 15288 kWh) x 0.18 €)

    - 2651,23 € Summe der Abschläge

    225,28 € Guthaben

  • ..... wurde der Gaspreis von März 2023 bis zunächst Dezember 2023 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr."

    Ich habe es schon zig mal hier im Forum erläutert und empfehle die Beiträge dazu im Forum bei berghaus oder über die Suchfunktion aufzurufen und zu lesen.

    Diese Erklärungen bei finanztip, vom Ministerium und von den Versorgern sind nicht falsch, aber nicht vollständig genug, weil die monatliche Betrachtung, die im Gesetz steht, nicht erläutert wird. Daher wurden schon viele in die Irre geführt.

    Es ist einfach so, dass man unabhängig vom Verbrauch diesen monatlich festen Entlastungsbetrag erhält, der für die 12 Monate des Jahres 2023 gleich bleibt, wenn sich der am 01.03.2023 geltende AP für den Rest des Jahres nicht mehr ändert.

    Die Abrechnungen der Versorger sind in dieser Hinsicht, wie oben vorgerechnet, meist richtig.
    Das Problem ist die Sept22Prognose. Aber das ist eine weitere Diskussion hier im Forum.

    Man kann dann für sich ausrechnen (auch für unterjährige Zeiträume und auch taggenau),
    dass ein Verbrauch von genau 80 % der Jahresprognose, dazu geführt hat, dass man genau nur 12 Ct/kWh bezahlt hat.

    Du, VerstehtNix, hast wenig eingespart!

    (Gesamtverbrauch: 18573,52 kWh

    Prognose Sep. 2022: 19.110 kWh

    Entlastung somit: 15.288 kWh)
    und bekommst trotzdem den volle Entlastungsbetrag für das Entlastungskontingent von 15.288 kWh (s.o.)
    Der durchaus vernünftige Ansatz dieser (kaum erkennbaren Regelung) sollte zum Gaseinsparen führen.

    Denn, hättest Du nur soviel verbraucht, dass der Rechnungspreis mit vollem AP und dem GP soviel betragen hätte, wie der gesamte Entlastungsbetrag von 1.102,71 €, wäre die Rechnung gleich null gewesen (kaum zu glauben).

    Da die Entlastung in den Abschlägen schon berücksichtigt war, hättest Du in diesem Fall alle Abschlagszahlungen zurück bekommen (kaum zu glauben).

    Darüber hinaus hätten zusätzliche Gaseinsparungen nichts gebracht, weil dann nichts (zusätzlich) ausgezahlt werden darf. Die Bude wäre einfach noch kälter geblieben1

    Also, ich (anscheinend der berghausguru) garantiere hier für nichts, was ich sage, und lasse mich gerne berichtigen. :)

    Rechne mal aus und berichte, mit welchem Verbrauch Deine Rechnung für 2023 null gewesen wäre und auch, ob der Lieferant genau so, wie oben aufgeführt, abgerechnet hat.

    berghaus 17.04.24

  • Danke für die Erklärung. Ich verstehe, dass du etwas genervt bist aber die Suchfunktion und die Masse der Ergebnisse macht es nicht ganz einfach den einen Satz zu finden, in welchem es erklärt wird. Ich entschuldige mich für meine Suchinkompetenz.


    Diese Erklärungen bei finanztip, vom Ministerium und von den Versorgern sind nicht falsch, aber nicht vollständig genug, weil die monatliche Betrachtung, die im Gesetz steht, nicht erläutert wird. Daher wurden schon viele in die Irre geführt.

    Es wäre wirklich schön, wenn diese Dinge so geschrieben und formuliert würden, dass man nicht gleich ein BWL Studium benötigt und um zu verstehen, was denn jetzt genau gemeint ist und wie es sich auswirkt.

    Du, VerstehtNix, hast wenig eingespart!

    Nun, das ist auch nicht so einfach möglich. Altes und schlecht gedämmtes Haus (zur Miete), 4-köpfige Familie mit 2 kleinen Kindern. Da ist Gassparen nicht so einfach möglich und ich versichere dir, dass wir nicht mit tropischen Temperaturen heizen.

    Denn, hättest Du nur soviel verbraucht, dass der Rechnungspreis mit vollem AP und dem GP soviel betragen hätte, wie der gesamte Entlastungsbetrag von 1.102,71 €, wäre die Rechnung gleich null gewesen (kaum zu glauben).

    Das wäre schlicht und ergreifend unmöglich. Lassen wir den GP mal weg, dann wären 1102,71 € / 0.19 (voller AP) = 5803,74 kWh und somit fast 70% geringerer Verbrauch. Utopisch.


    Wie dem auch sei, ich möchte hier nicht über die Un-/Sinnhaftigkeit der Umsetzung diskutieren. Ich versuche lediglich 2 Rechnungen, welche sich über 3 Jahre ziehen und mir für den Zeitraum 01.10.23 - 30.03.24 eine Nachzahlung von fast 800 € ausweisen, zu zerlegen und nachzuvollziehen. Am besten wäre es gewesen, wenn die Versorger für das "Spezialjahr" 2023 eine in sich geschlossene Rechnung erstellt hätten. Damit wäre es einfach nachzuvollziehen.


    Ich möchte dem Versorger auch nicht unterstellen mich über den Tisch zu ziehen, aber ich möchte gerne meine Rechnungen verstehen und nicht blind bezahlen. Aus meiner Sicht sollten die Rechnungen verpflichtend so gestaltet sein, dass sie problemlos nachvollzogen werden können.


    Also, bleibt zu sagen: Danke für die Infos!

  • Ich verstehe, dass du etwas genervt bist, ...

    Ich bin ja nicht genervt, weil die immer wieder auftauchenden Fragesteller bei diesem Thema nicht gesucht haben, sondern wegen der Formulierungen selbst bei Finanztip.

    Beim Suchen und dem Versuch, da was zu verstehen ist es, wie mit Betriebsanleitungen.

    Man versteht sie erst, wenn man weiß, wie es geht.

    So haben wir bei dem 5 Jahre alten Tiguan die Einparkhilfe noch nie ausprobiert!

    berghaus 18.04.24

  • Am besten wäre es gewesen, wenn die Versorger für das "Spezialjahr" 2023 eine in sich geschlossene Rechnung erstellt hätten. Damit wäre es einfach nachzuvollziehen.


    Der Versorger muss die einzelnen Zeiträume von wann bis wann welche Preise galten schon auf den Rechnungen entsprechend gesondert ausweisen. Das macht dann kein Unterschied, ob in 2, 3 oder nur einer Rechnung ;)