Arbeitszimmer als Werbungskosten bei Rufbereitschaft

  • Hallo Forum,


    ich hätte eine Frage. Durch einen Bekannten wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich durch die Ausübung von Rufbereitschaften im IT-Bereich ausserhalb der Arbeitszeiten mit Remotezugang ein Arbeitszimmer geltend machen kann. Bestätigt wurdei ich zb auch durch diesen Artikel:


    Häusliches Arbeitszimmer für Bereitschaftsdienste richtig absetzen
    Wer nachts und an Wochenenden telefonisch berät, kann die Kosten für ein extra dafür eingerichtetes Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.
    www.ecovis.com


    Das Ganze wollte ich dann über Wiso in meine Steuererklärung eintragen, da las ich dann dass die "geringfügige Nutzung eines Arbeitszimmers", also wenn der Arbeitsmittelpunkt im Büro, nicht zuhause liegt, durch die sog. "Homeoffice-Tagespauschale" abgelöst wurde und ich im Programm nun die Anzahl der Tage angeben soll an denen ich "nicht zur Arbeit fuhr."


    Das trifft bei mir aber nicht zu, denn ich fahre trotz Rufbereitschaft zur Arbeit. Die Rufbereitschaft deckt die Nichtarbeitszeit ab und bei Einsätzen arbeite ich aufgrund Dringlichkeit von zuhause aus.


    Gebe ich das dann trotzdem dort an oder wo muss ich das angeben?

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.