Wohnriester wegen Wohnförderkonto kündigen oder nicht?

  • Moin zusammen,


    ich habe zusammen mit meiner Frau relativ früh ein Haus gebaut. Dies haben wir weitestgehend in Eigenregie (zusammen mit Familie) erbaut, sodass wir sehr viel Geld sparen konnten. Wir haben 2014 gebaut und dafür ein Darlehen von 160.000 EUR aufgenommen. Unser damaliger Bankberater hat uns einen Wohnriester empfohlen ohne uns darüber zu informieren, welche Nachteile es gibt (Wohnförderkonto, nachgelagerte Besteuerung etc.).


    Der gesamte Kredit wurde in 3 Teile aufgesplittet (50.000€ KfW / 55.000€ Bausparvertrag Mann / 55.000€ Bausparvertrag Frau).

    Da der KfW Kredit bereits aufgelöst wurde spielt er hier keine Rolle mehr.


    In den beiden Bausparverträgen sind folgende Guthaben bis Ende 2023 (Zulagen Wohnriester inkl. 2 Kinder):

    Nr. 1: ca. 18.500€ (davon Zulagen 2.733€)

    Nr. 2: ca. 18.000€ (davon Zulagen 3.633€)


    In den Steuerunterlagen sind Steuerermäßigungen von ca. 2.400€ angegeben. Somit wären die Kosten bei einer Kündigung bei ca. 8.766€ (Zulagen + Steuerermäßigungen).

    Ich bin die letzten Steuerbescheide einmal durchgegangen und in den letzten Jahren wurden die Beiträge zur Altersversorgung immer von der Steuer abgezogen - d.h. ich käme auf einen Gesamtbetrag von ca. 26.000€ (jährlicher Steuerabzug von ca. 2890€) gesamte Steuerabzüge. Meine Frage ist hier: Müssen die Steuerabzüge auch noch einmal neu versteuert werden oder ist dies mit den "Steuerermäßigungen" abgegolten?


    Wenn die beiden Bausparverträge (ca. 2027) als Darlehen für das Haus angewendet werden, erhalten wir einen Zins von 2,5%. Dieser Zins ist schon ganz gut in Anbetracht der derzeitigen Lage, allerdings könnte ich auch mit einem Kredit von ca. 3,5% gut leben, wenn ich da die nachgelagerte Besteuerung im Alter nicht hätte.


    Wir waren vor kurzem noch einmal bei der Bank und uns wurde bestätigt, dass wir zusammengerechnet ab dem Rentenalter grob 122.000€ an Steuern zusammen nachzahlen müssten. Das kommt daher, dass wir früh angefangen haben zu bauen und dass wir noch ca. 30 Jahre bis zur Rente haben (Zinseszinseffekt beim Wohnförderkonto). Uns wurde aber geraten, diese Nachzahlung auf 18 Jahre zu verteilen, sodass wir weniger Steuern nachzahlen müssen. Meine eigene Berechnung dazu hat ergeben, dass wir beide im Rentenalter somit ca. 150€ / Monat mehr Steuern zahlen müssten. Das macht in der Rente schon einen Unterschied. (Voraussichtliche gesamte Nachzahlung: 150€/Monat * 18 Jahre = ca. 32.400€ gesamte Nachzahlung)


    Ich möchte gerne in ca. 10 Jahren mit dem Abzahlen des Hauses durch sein und das freigewordene Kapital direkt in Aktien stecken und somit die Rente aufbessern.

    Es wäre sehr hilfreich, wenn ihr eure Meinung dazu äußern könntet. Vielen Dank :)

  • Ich finde das alles etwas konfus geschrieben, daher weiß ich nicht ob ich es verstehe aber ich versuche es mal:

    Meine Frage ist hier: Müssen die Steuerabzüge auch noch einmal neu versteuert werden oder ist dies mit den "Steuerermäßigungen" abgegolten?

    Weiß nicht was du damit meinst, aber die Idee von Riester ist dass du deine aktuelle Steuerlast durch Abzug der Beiträge zu Riester von deinem Einkommen reduziert. Heißt es verringert sich deine Einkommensteuer. Dafür muss man die Einnahmen aus der Rente wieder versteuern. Allgemein nimmt man an dass der Grenzsteuersatz jetzt höher ist als während des Rentenbezugs.



    Wir waren vor kurzem noch einmal bei der Bank und uns wurde bestätigt, dass wir zusammengerechnet ab dem Rentenalter grob 122.000€ an Steuern zusammen nachzahlen müssten

    Woher kommt diese Zahl? Kann mir nicht vorstellen dass es bei den oben genannten Zahlen so viele Steuern sind. Ist das das fiktive Guthaben auf dem Wohnriesterkonto bei Renteneintritt? Erscheint mir auch etwas hoch bei 2% fiktiver Verzinsung. Wenn ich die ~36000 in beiden Verträgen mit 2% p.a. anpasse komme ich bei 30 Jahren auf bedeutend weniger.


    (Voraussichtliche gesamte Nachzahlung: 150€/Monat * 18 Jahre = ca. 32.400€ gesamte Nachzahlung)


    Woher kommt das? Welcher Grenzsteuersatz wurde dafür angenommen? Wie passt das zu den 122000 Steuern oben?

  • Hallo johu,


    erstmal danke für die Kommentare. Ich versuche das einmal zu erläutern:


    Weiß nicht was du damit meinst, aber die Idee von Riester ist dass du deine aktuelle Steuerlast durch Abzug der Beiträge zu Riester von deinem Einkommen reduziert. Heißt es verringert sich deine Einkommensteuer. Dafür muss man die Einnahmen aus der Rente wieder versteuern. Allgemein nimmt man an dass der Grenzsteuersatz jetzt höher ist als während des Rentenbezugs.

    Ich meine damit folgendes: Auf den Steuerbescheiden steht immer ein Betrag von ca. 200-300 € an Steuerermäßigungen (Über die Altersvorsorge hinausgehende Steuerermäßigung). Dazu kann ich noch erkennen, dass die Altersvorsorgebeiträge von der Steuer abgezogen werden, etwa 3000 € jährlich. Meine Frage dazu: Müsste ich, wenn ich den Wohnriester kündige, nur die 200-300 € jährlichen Steuerermäßigungen zurückzahlen oder werden die etwa 3000€ noch einmal neu versteuert?

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    Woher kommt diese Zahl? Kann mir nicht vorstellen dass es bei den oben genannten Zahlen so viele Steuern sind. Ist das das fiktive Guthaben auf dem Wohnriesterkonto bei Renteneintritt? Erscheint mir auch etwas hoch bei 2% fiktiver Verzinsung. Wenn ich die ~36000 in beiden Verträgen mit 2% p.a. anpasse komme ich bei 30 Jahren auf bedeutend weniger.

    Diese Zahl kommt heraus, wenn ich folgende Berechnung anstelle (wurde auch so grob vom Bankberater bestätigt):

    Anmerkungen dazu:

    • Wohnförderkonto soll erst ab 2027 mit dem dann enthaltenen Guthaben gestartet werden. (Beispiel: 54.300€ + 2100€ + 2% Zinsen = 57.528€)
    • Der Betrag im Jahr 2027 ist geschätzt, wurde aber auch so in etwa bestätigt. (Einzahlungen, inkl. Zulagen)
    • ab 2035 werden keine Einzahlungen mehr getätigt, da das Haus bis dahin abgezahlt werden sollte.


    Alter Jahr Betrag WFK
    39 2027 54.300,00 €
    40 2028 57.528,00 €
    41 2029 60.820,56 €
    42 2030 64.178,97 €
    43 2031 67.604,55 €
    44 2032 71.098,64 €
    45 2033 74.662,61 €
    46 2034 78.297,87 €
    47 2035 82.005,82 €
    48 2036 83.645,94 €
    49 2037 85.318,86 €
    50 2038 87.025,24 €
    51 2039 88.765,74 €
    52 2040 90.541,06 €
    53 2041 92.351,88 €
    54 2042 94.198,91 €
    55 2043 96.082,89 €
    56 2044 98.004,55 €
    57 2045 99.964,64 €
    58 2046 101.963,93 €
    59 2047 104.003,21 €
    60 2048 106.083,28 €
    61 2049 108.204,94 €
    62 2050 110.369,04 €
    63 2051 112.576,42 €
    64 2052 114.827,95 €
    65 2053 117.124,51 €
    66 2054 119.467,00 €
    67 2055 121.856,34 €


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    Woher kommt das? Welcher Grenzsteuersatz wurde dafür angenommen? Wie passt das zu den 122000 Steuern oben?

    Dazu habe ich eine grobe Rechnung angestellt und dies auch mit dem folgenden Link der Verbraucherzentrale in etwa bestätigt. https://www.verbraucherzentral…aatlicher-foerderung-7033 (nachfolgend die Berechnung der Verbraucherzentrale)



    Mit Weiterführung Wohnriester Ohne Weiterführung Wohnriester
    zu versteuerndes Einkommen (Rente) 40.000,00 € zu versteuerndes Einkommen (Rente) 40.000,00 €
    Wohnförderkonto (122000/18 Jahre) 6.778,00 € Wohnförderkonto (122000/18 Jahre) - €
    Gesamt 46.778,00 € Gesamt 40.000,00 €
    Steuern 6.500,00 € Steuern 4.826,00 €
    Differenz zu Wohnriester p.a. 1.674,00 €
    Monatlich Monatlich
    Rente 3.333,33 € Rente 3.333,33 €
    Steuern 541,67 € Steuern 402,17 €
    Netto (ohne Sozialversicherung) 2.791,67 € Netto (ohne Sozialversicherung) 2.931,17 €
    Differenz zu Wohnriester -139,50 €
    pro Jahr -1.674,00 €
    18 Jahre -30.132,00 €


    Ich hoffe die Sachlage ist nun verständlicher. Ich habe dazu leider nicht viel im Internet gefunden, da fast immer nur die Rede von der normalen Riesterrente ist und kein Wohnriester.


    Vielen Dank

  • Meine Frage dazu: Müsste ich, wenn ich den Wohnriester kündige, nur die 200-300 € jährlichen Steuerermäßigungen zurückzahlen oder werden die etwa 3000€ noch einmal neu versteuert?

    Bei Kündigung sind die Zulagen + Steuerermäßigung (200-300€) zurückzuzahlen und die Gewinne ( falls vorhanden) zu versteuern.


    Die Berechnung der Steuer habe ich jetzt nicht überprüft, könnte aber hinkommen. Was man aber im Hinterkopf behalten sollte: die 32000 Steuern in 40 Jahren sind bei 2% Inflation nach heutigem Stand auch nur 14500....