Depot im Ausland füttern?

  • Hallo Forum,


    ich habe ein kleines Gedankenspiel, dass ich nicht ganz auflösen kann.


    Angenommen man füttert als Deutscher mit inländischen Einkommen ein Depot im Ausland. Das Kapital ist legal erworben und versteuert und wird im Ausland in einen thesaurierenden ETF investiert.


    Später, VOR Entnahme, wandert man in das entsprechende Land aus und die Steuerpflicht in DE endet. Im Zielland gibt es keine (oder nur geringe) Abgaben auf Kapitalerträge.


    Da während der steuerpflichtigen Zeit in DE keine Gewinne realisiert werden, entsteht erstmal keine Steuerlast. Wenn die Gewinne realisiert werden, ist man in DE nicht mehr steuerpflichtig und kann länger vom Kapitalstock zehren.


    Wo mache ich den Denkfehler?


    Schönen Sonntagabend!

  • Da während der steuerpflichtigen Zeit in DE keine Gewinne realisiert werden, entsteht erstmal keine Steuerlast. Wenn die Gewinne realisiert werden, ist man in DE nicht mehr steuerpflichtig und kann länger vom Kapitalstock zehren.


    Wo mache ich den Denkfehler?

    Die Steuerpflicht gilt in Deutschland wie in fast allen Ländern für das weltweite Einkommen, nicht nur für "in DE realisierte Gewinne".


    D.h. auch alle ausgeschütteten und thesaurierten Erträge von ETFs, die in ausländischen Depots liegen, sind jedes Jahr in DE steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung aufgeführt werden. Dadurch werden sowohl Nachzahlungen als auch Vorauszahlungen fällig.


    Die deutsche Steuerpflicht endet übrigens bei Auswanderung in ein sog. "Niedrigsteuerland" auch nicht mit Auswanderung, sondern ggf. erst viele Jahre später. In den anderen Ländern -mit üblicher Besteuerung - werden die Gewinne ansonsten halt dort versteuert.