Kann ich die AG-Zuschüsse vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersvorsorge kombinieren ?

  • Mein Arbeitgeber behauptet, dass ich nur einen Zuschuss erhalte: entweder 40 € monatlich für eine bAV in ein recht teures Produkt mit entsprechend sehr geringer Rendite der Allianz, dafür ja aber steuerliche Vorteile zwecks Gehaltsumwandlung. oder nur 26,60 € monatlich in einen ETF sparplan. laut Recherche kann ich aber beide Förderungen kombinieren?

    Kann ich also auf beide Zuschüsse beharren?

  • Die Frage ist, was Dein AG als "Zuschuss" sieht. Der AG-Beitrag zur vL (mindestens 6,65 Euro, maximal 40 Euro) wird nur einmal gewährt, du kannst aber natürlich beides machen (es ist ja dir überlassen, was du mit deinem Geld machst).

    Bei der bAV kommt dann meist noch ein Zuschuss für "gesparte SV-Beitrage" bei AG dazu. Das sind 15% des Eigenanteils, wenn es sich um Entgeltumwandlung handelt. Der greift aber eben nur bei Entgeltumwandlung und nicht bei vL-Sparen.

    Nachtrag: In welcher Branche arbeitest du und wird nach Tarif bezahlt? Die Metall- und Elektrobranche (IG Metall) zahlt den AG-Zuschuss nur noch bei Entgeltumwandlung in die Metallrente oder in eine BU (welche sich aber für Mitarbeiter im Büro selten lohnt). Das ist tarifvertraglich geregelt.

  • Die Behauptung ist bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers schon richtig. Da liegt es in seinem Ermessen, welche er Dir anbietet. Du kannst beharren und damit in eine Verhandlung über eine indirekte Gehaltserhöhung einsteigen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob Zuschüsse zum ETF-Sparplan als ein (bis 50 € mtl) steuerfreier Sachbezug gilt. bAV ist an sich kompliziert und ganz häufig nur lohnend , wenn der Arbeitgeber einen hohen Anteil zuzahlt. Wie ist das geregelt? Musst Du auch einzahlen oder nur der AG seine 40 €?

  • Vielen Dank schon mal für eure Antworten, laut http://www.recherche gibt es keine gesetzliche Regelung, welche besagt, dass ich nur einen Zuschuss beantragen kann.

    Heißt ja also im Umkehrschluss, dass ich Anspruch sowohl auf die vl-zulage als auch auf die bav-zulage hätte?

    Ich arbeite bei einem großen Arbeitgeber der Möbelindustrie - wir sind sogar tariflich "angelehnt" bei der IG Metall👍 allerdings wohl nur angelehnt weil die Firma an sich eine Stiftung ist. Was dieses angelehnt genau bedeutet konnte mir nicht mal unser Betriebsrat beantworten 😟

    Wir können uns also wohl nicht hundertprozentig auf die lukrativen IG Metall Vorgaben berufen.

  • Heißt ja also im Umkehrschluss, dass ich Anspruch sowohl auf die vl-zulage als auch auf die bav-zulage hätte?

    Also einen Anspruch hast du grundsätzlich nur auf vertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Gehaltsbestandteile. Wenn also weder der Tarifvertrag einen mehrfachen AG-Zuschuss zu vL vorsieht und du auch keine entsprechende Aussage im Arbeitsvertrag hast, hast du erstmal auf absolut nichts einen Anspruch. Gesetzlich gibt es nämlich keinen Anspruch auf den AG-Zuschuss, sondern da ist nur der Mindestbetrag geregelt, wenn der AG einen Zuschuss gibt.

    Du kannst natürlich mit deinem AG darüber verhandeln, wenn er es dir aber nicht gibt, hast du Pech gehabt.