Student Master Steuererklärung Verlustvortrag?

  • Hallo zusammen,

    ich hab mich mal schlau gemacht und gemerkt, dass ich für meinen Master Werbungskosten absetzen kann, auch wenn ich keine Einnahmequelle habe, in Form von einem Verlustvortrag.

    Ich studiere jetzt aber schon seit fast zwei Semestern (10.23 - 09.24) und habe in der Zeit kein Geld verdient (alles vom Ersparten gezahlt) und deshalb auch keine Steuererklärung gemacht. 1. Frage: Kann ich meine Steuererklärung für diese Ausgaben auch noch nachträglich beantragen?

    Ich fange außerdem ab September, also im 3. Semester ein bezahltes freiwilliges Praktikum an und erreiche da meine Freibetragsgrenze. Ich muss also eine Steuererklärung machen. 2. Frage: Muss ich meine Ausgaben aus dem Jahr davor dann in dieser Steuererklärung geltend machen oder muss ich zwei Steuererklärungen machen einmal für meine Werbungskosten/ Verlustvortrag und einmal für meine “normalen” Steuern aus meinem Praktikum?

    Ich bin ein kompletter Laie, habt also bitte etwas Nachsicht. Danke für eure Hilfe.

  • svenja147 24. Juni 2024 um 09:14

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Vielleicht das grundsätzliche zuerst: Für Jahre, in denen du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet warst, hast du 4 Jahre Zeit, freiwillig eine abzugeben. https://www.finanztip.de/steuererklaerung/steuererklaerung-frist/

    Für Deinen Master hast Du also (noch) alle Zeit, das nachzuholen.

    Meinem (laienhaften) Verständnis nach gibst Du deine Werbekosten bzw. den Verlustvortrag der sich daraus ergibt immer für das Kalenderjahr an, in der sie angefallen sind. Für das Semester 2023/24 also zumindest anteilig in der Einkommensteuererklärung 2023. für das laufende Semester dann ab kommenden Jahr in der Erklärung für 2024.